Startseite • Politik • Neue Regeln für Solarstrom: So soll das Solarspitzengesetz die Energiewende verändern Neue Regeln für Solarstrom: So soll das Solarspitzengesetz die Energiewende verändern Das Solarspitzengesetz bringt neue Regeln für Photovoltaikanlagen: Durch die Förderung des Eigenverbrauchs, die Integration kleinerer Anlagen und den Smart-Meter-Rollout soll die Netzstabilität erhöht und Stromüberschüsse reduziert werden. Sabrina Heerklotz 06 März 2025 ・9 Min Lesezeit Teilen Inhaltsverzeichnis Hintergründe des Solarspitzengesetzes Das beinhaltet der Gesetzesentwurf Beladung der Stromspeicher über das Netz mit dyn. Stromtarif Ein Schritt in die richtige Richtung Die Bedeutung von Solarstrom in Deutschland wächst unaufhaltsam: Im letzten Jahr wurde mit 72,2 Terrawattstunden (TWh) ein neuer Rekord aufgestellt – trotz schlechterer Wetterbedingungen. Das entspricht einem beeindruckenden Wachstum von 18 % im Vergleich zum Vorjahr. Mittlerweile deckt die Photovoltaik bereits 14 % der öffentlichen Nettostromerzeugung ab. Gleichzeitig zeigt der rückläufige Primärenergieverbrauch, der 2024 um 1,3 % gesunken ist, dass der nachhaltige Umbau des Energiesystems Früchte trägt. Doch mit den Fortschritten kommen auch Herausforderungen, wie temporäre Erzeugungsspitzen und Netzüberlastungen, die innovative Lösungen erfordern – und genau hier setzt das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ oder kurz Solarspitzengesetz der Bundesregierung an. Aber warum ist das Solarspitzengesetz so wichtig für die Energiewende und welche Änderungen kommen auf dich zu? Das erfährst du in diesem Beitrag. Das wichtigste in Kürze – das beinhaltet das Gesetz Anpassung der Direktvermarktungspflicht Einstellung der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen Pflicht der Fernsteuerbarkeit von PV Anlagen für Netzbetreiber Batteriespeicher dürfen auch aus dem Netz laden Spitzenkappung von PV Anlagen auf 60% installierte Leistung (Übergangslösung) Hintergründe des Solarspitzengesetzes Der Ausbau des Stromnetzes wurde jahrelang verschlafen. Die Konsequenz: In Zeiten hoher Stromproduktion, also an sonnenreichen oder windintensiven Tagen ist das Stromnetz stark belastet. Das kann im Extremfall zur Überlastung, nie aber zum Blackout, führen. Besonders zur Mittagszeit, wenn viele Batteriespeicher bereits gefüllt sind und die PV Anlagen ihre maximale Leistung erreichen, könnte zusätzlicher Solarstromerzeugung in bestimmten Netzgebieten zu Engpässen führen. Daher sollen PV Anlagen so abgeregelt werden, dass sie nicht ihre gesamte Leistung ins Netz einspeisen können. Sogenannte temporäre Erzeugungsüberschüsse sollen vermieden und das Netz stabilisiert werden. Die Versäumnisse aus der Vergangenheit haben uns also eingeholt und an die Grenzen gebracht, weshalb es nun alternative Lösungen braucht, bis der Netzausbau wieder auf dem aktuellsten Stand ist. Das beinhaltet der Gesetzesentwurf Das Gesetz besteht eigentlich aus fünf grundlegenden Inhalten. Neben der Ermöglichung der Steuerbarkeit von PV Anlagen, der Abregelung auf 60% der installierten Leistung oder der Aussetzung der Einspeisevergütung in Zeiten negativer Strompreise hat der Bundestag auch die Direktvermarktungspflicht angepasst und die Möglichkeit der Ladung von Batteriespeichern mit Netzstrom beschlossen. Steuerbarkeit von PV Anlagen ab 7 kWp und 60% Regelung Ab sofort sollen alle Solaranlagen ab einer installierten Leistung von 7 kWp (ausgenommen Nicht-Einspeiser, Inselanlagen/Balkonkraftwerke) steuerbar sein. Der Netzbetreiber soll in die Lage versetzt werden, die Einspeisung besser an den tatsächlichen Verbrauch anzupassen. Daher sind Netzbetreiber fortan dazu verpflichtet, die Steuerbarkeit von PV Anlagen jährlich zu testen. Sollte dieser Test scheitern, können Sanktionen verhängt und nicht steuerbare Anlagen vom Netz genommen werden. Die Steuerung und Abregelung der Solaranlagen erfolgt über das intelligente Messsystem (iMSys) in Kombination mit einer Steuerbox. Letztere wird direkt an den Wechselrichter der PV Anlage angeschlossen und muss vom Messstellenbetreiber zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Ausbauinitiative des Bundes sollen bis 2026 90% der neu gebauten PV Anlagen mit einer Steuerbox und einem intelligenten Messsystem verbaut werden. Netzbetreiber erhalten mehr Steuerungsmöglichkeiten, während die Einführung für den Anlagenbesitzer wirtschaftlich tragfähig bleibt. Wusstest du? Aktuell ist der Großteil der Netzbetreiber noch nicht in der Lage diese Steuerung praktisch umzusetzen. In dieser Übergangszeit gilt für alle PV-Anlagen, auch wenn sie bereits mit einem intelligentem Messsystem ausgestattet sind, die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60% der nominalen PV-Leistung. Da sich die Regelung lediglich auf neue Anlagen bezieht und das den derzeitigen Stand der Netzbelastung nicht ausgleichen würde, können Bestandsanlagen freiwillig einen Smart Meter mit Steuerbox einbauen lassen und damit in die Steuerbarkeit zur neu beschlossenen Regelung wechseln. In welchem Zeitraum erfolgt die Abregelung auf 60%? Netzbetreiber sind verpflichtet, jährlich zu überprüfen, ob sie die PV Anlage erfolgreich steuern können. Können sie das nicht, so fällt die Anlage in die 60% Regelung. Setzen die Netzbetreiber außerdem die notwendigen Schritte für eine Steuerbarkeit nicht um, müssen sie ab dem 1. Januar 2028 eine Entschädigung von 100 Euro brutto pro Jahr an die betroffenen Anlagenbetreiber zahlen. Bis dahin reicht es aus, wenn sie eine Erklärung abgeben, warum sie noch keinen erfolgreichen Test durchführen konnten. Die Abregelung auf 60 % erfolgt schrittweise: Ab dem 1. März 2025 gilt die 60 Prozent-Begrenzung für Neuanlagen ohne Steuerung. Bis spätestens 1. Januar 2026 müssen Netzbetreiber die Steuerung erfolgreich getestet haben. Ab 1. Januar 2028 greift die Entschädigungspflicht, falls die Steuerbarkeit nicht nachgewiesen wurde. Höhere Kosten für die Smart Meter Umrüstung Die Kosten für den Smart Meter, welcher für eine erfolgreiche Steuerbarkeit benötigt wird, muss der Anlagenbetreiber tragen. Dennoch ist die Installation eines Smart Meters auf eigenen Wunsch mit einer Einmalzahlung von 100 € verbunden. Hinzu kommt die Erhöhung der Messentgelte für freiwillige Aufrüstungen von 20 auf 30 € jährlich. Bei einem Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von ungefähr 6.000 – 10.000 Kilowattstunden (kWh) steigen die Messentgelte von 20€ auf 40 € pro Jahr. Ein Anreiz für eine freiwillige Installation wird die Einspeisevergütung aus dem EEG um 0,6 ct/kWh für Anlagenbetreiber erhöht, die freiwillig umsteigen. Smart Meter werden für die Steuerung der Anlage benötigt. Wie kann die Abregelung vermieden werden? Da die 60%-Regelung die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen direkt beeinflusst, stellt sich für Betreiber die Frage, wie sie die Abregelung umgehen oder zumindest deren Auswirkungen minimieren können. Das Gesetz wurde unter dem Aspekt geschaffen, dass die Netze entlastet werden und der Ausbau erneuerbarer Energien trotzdem vorangehen kann. Die beste Möglichkeit um Verluste durch diese Begrenzung möglichst komplett zu vermeiden, ist also die Nutzung eines sogen. Energiemanagementsystem in Verbindung mit einem Stromspeicher. Mit einem Energiemanagement kann die Ladung des Speichers mit Netzstrom durchgeführt werden. Optimierter Eigenverbrauch durch Energiemanagementsysteme und Stromspeicher Als Gehirn deiner PV Anlage ist ein Energiemanagementsystem (EMS) unersetzbar, wenn es um die Optimierung deines Eigenverbrauchs geht. Es steuert gezielt Verbraucher wie Stromspeicher, Wärmepumpen oder Elektroautos an, damit diese in günstigen Zeiten laden und möglichst wenig Solarstrom ins Netz geleitet wird. Während die Anlage ohne Energiemanagement einfach Strom erzeugt, an die Verbraucher verteilt und den Überschuss dann ins Netz einspeist, kann ein EMS diesen Ablauf so anpassen, dass es für den Besitzer am rentabelsten wird. Durch die Integration dynamischer Stromtarife kann zudem bestimmt werden, wann der Speicher mit Solarstrom beladen oder ob günstiger Netzstrom genutzt werden sollte – alles steuerbar per App. Das Stromspitzengesetz setzt genau da an, wo es mangelt. Die Netze sind überlastet und wir müssen für Entlastung sorgen. Das macht man am besten, indem man besonders viel Strom im Eigenheim verbraucht. Eine ausgereifte Energiemanagement-App kann dabei helfen, die besten Zeiten zur Stromspeicherung zu definieren. Sabrina Heerklotz Projekleiterin für Energiemanagement bei enerix Denn ein solches System kann gezielt Verbraucher wie Wärmepumpen oder Elektroautos mit Solarstrom versorgen, bevor überschüssige Energie ins Netz abgegeben wird. Über die zusätzliche Integration von dynamischen Stromtarifen kann außerdem festgelegt werden, wann im besten Fall der Speicher mit Solarstrom beladen oder lieber Netzstrom genutzt werden sollte. Gesteuert wird das alles digital über eine App. Mit und ohne PV Speicher Ohne Speicher liegt der Eigenverbrauch eines typischen Haushalts bei etwa 30 %. Mit einem entsprechend dimensionierten Stromspeicher kann dieser Wert auf bis zu 80 % erhöht werden. Bei einem durschnittlichen Einfamilienhaus mit ungefähr 4.500 kWh Jahresverbrauch kann demnach bis zu 3.600 kWh mit ihrer Solaranlage und einem Speicher decken. Eine weitere sinnvolle Investition für Betreiber von Solaranlagen ist ein Batteriespeicher, da er überschüssigen Solarstrom speichert und zu einem späteren Zeitpunkt nutzbar macht. Dadurch wird weniger Strom ins öffentliche Netz eingespeist, was die Notwendigkeit und vor allem die Auswirkung der Abregelung reduziert. Das reduziert die Abhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz und senkt die Stromkosten. Einstellung der Einspeisevergütung in Zeiten negativer Strompreise Um die Vergütung für Photovoltaikanlagen zeitgemäß zu gestalten, wird die Einspeisevergütung in Zeiten von sogenannten Stromspitzen ausgesetzt. Das soll die Einspeisung in Zeiten negativer Preise reduzieren. Das schützt vor unnötigen Kosten und schafft einen Anreiz, die eigene Stromerzeugung besser zu steuern. Exkurs: Wenn auf dem Strommarkt die Preise negativ sind, bedeutet das, dass ein Überhang an grüner Energie (bspw. Aus Wind- und PV Anlagen) ins Netz eingespeist wird. Das bedeutet aber nicht, dass dir die gesamte Einspeisevergütung weggenommen wird. Sollte es zu Zeiten negativer Strompreise kommen, werden die Stunden, in denen die Einspeisung gestoppt wird, an das Ende der 20-jährigen Vergütungsdauer angehängt. Somit entstehen keine finanziellen Nachteile für Betreiber. Beladung der Stromspeicher über das Netz mit dyn. Stromtarif Nach aktuellem Stand der Dinge war es nicht möglich, dass Stromspeicher über das Netz beladen wurden, wenn der Strom an der Börse gerade günstig war. Der Grund dafür lag in der mangelnden Unterscheidung zwischen Solarstrom vom Dach und Strombezug aus dem Netz. Der Netzbetreiber konnte nicht mehr unterscheiden, was du an Strom aufnimmst oder abgibst, womit auch deine Einspeisevergütung in Gefahr war. Übrigens: Auch Branchenverbände wie der Bundesverband des Solarhandwerks (BDSH) begrüßen diese Entwicklung und betonen die Bedeutung des Gesetzes für die zukünftige Energieversorgung und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Diese Regelung wurde nun mit dem Solarspitzengesetz gekappt. Fortan können Speicher zur weiteren Entlastung der Netze verwendet werden, indem sie Netzstrom aufnehmen dürfen. Mit einem Energiemanagementsystem wie enerixControl können Stromspeicher fortan nicht nur mit Solarstrom, sondern in günstigen Zeiten auch mit Netzstrom beladen werden. Sie werden dann entladen, wenn der Strom teuer ist und in lohnenden Zeiten mit Netzstrom beladen, während die Solaranlage die Verbraucher bedient. Das steigert die Effizienz und Rentabilität des Speichers enorm. Vereinfachung der Direktvermarktung Ein letztes zentrales Element des Gesetzentwurfs ist die Anpassung der Direktvermarktungspflicht: Derzeit müssen Anlagen mit einer Größe von 100 Kilowatt den Strom direkt vermarkten. Die Schwelle zur verpflichtenden Direktvermarktung soll in den kommenden Jahren schrittweise auf Anlagengrößen bis 25 Kilowatt abgesenkt werden. Dies fördert eine bessere Integration von größeren PV Anlagen ins Stromnetz und in den Strommarkt. Ein Schritt in die richtige Richtung Das Solarspitzengesetz setzt notwendige Anreize um den Herausforderungen des wachsenden Anteils erneuerbarer Energien im Stromnetz zu begegnen. Je mehr Solarstrom direkt vor Ort genutzt wird, desto geringer sind die Auswirkungen von Einspeisebegrenzungen. Moderne Energiemanagementsysteme (EMS) optimieren die Nutzung von Solarstrom, indem sie ihn gezielt im Stromspeicher lagern oder für Wärmepumpen, Elektroautos sowie Haushaltsgeräte nutzbar machen. In Kombination mit dynamischen Stromtarifen kann ein perfektes Gleichgewicht zwischen Eigenverbrauch, Überschusseinspeisung und Wirtschaftlichkeit erzielt werden. Das Gesetz fördert also die Haushalte, die möglichst viel der erzeugten Energie selbst verbrauchen. Wer sich also frühzeitig auf Energiemanagementsysteme, Batteriespeicher und smarte Steuerungstechnologien konzentriert, kann sich von regulatorischen Einschränkungen und Netzschwankungen unabhängiger machen. Damit bleibt jede PV-Anlage effizienter, rentabler und zukunftssicher. Sabrina Heerklotz Erfahre mehr über mich Inhaltsverzeichnis Hintergründe des Solarspitzengesetzes Das beinhaltet der Gesetzesentwurf Beladung der Stromspeicher über das Netz mit dyn. Stromtarif Ein Schritt in die richtige Richtung Finde den passenden enerix Partner aus deiner Region Wir beraten dich Hersteller-unabhängig vor Ort Partner finden Entdecke weitere spannende Beiträge Energiewende News Politik Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung – Solarstrom für Wohnungsnutzer Entdecke, wie gemeinschaftliche Gebäudeversorgung die Energieeffizienz steigert und Betriebskosten deutlich reduziert. Finde heraus, wie du von einer nachhaltigen Energieversorgung für deine Immobilie profitieren kannst. Peter Knuth 15/05/2024・3 Min Lesezeit Lokale Themen Politik Wie kann die Energiewende gelingen? 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