Darum ist die Förderung von Solarstrom immer noch sinnvoll  

Die Förderung von Solarstrom ist nach wie vor sinnvoll. Erfahre, wie du langfristig sparen und die Umwelt schonen kannst.

Beitragsbild: Förderung Solarstrom

Obwohl das Parlament derzeit in der Sommerpause verweilt, nutzt die FDP diese Gelegenheit, um durch kontroverse Diskussionen auf sich aufmerksam zu machen und Wählerstimmen zu gewinnen. Nach dem Vorschlag, die Städte autofreundlicher zu gestalten, folgt nun eine weitere umstrittene Idee: Die Streichung der Förderungen für Solarenergie.

Die Diskussion über die vollständige Abschaffung der Einspeisevergütung sorgt erneut für erhebliche Kontroversen. Besonders empörend ist die Äußerung unseres Finanzministers Christian Lindner. Im Rahmen der Haushaltsdebatte hat er nach Einsparmöglichkeiten in der Photovoltaikbranche gesucht und erklärt: Die Einspeisevergütung sei überflüssig, da „(…) eine Förderung gar nicht mehr in Breite nötig (ist)“, weil sich Photovoltaikanlagen bereits rechnen würden, so der Minister in einem Interview.

Der Hintergrund der Einspeisevergütung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz trat am 1. April 2000 in Kraft, um die erneuerbaren Energien so zu fördern, dass Investitionen über eine 20-jährige Einspeisevergütung zurückgezahlt werden können. Bei Einführung des Gesetzes betrug die Vergütung noch 99 Pfennig pro Kilowattstunde und fiel nach der EEG-Reform 2003 auf einen Höchstwert von 54,7 ct/kWh zuzüglich Mehrwertsteuer. Zum Vergleich: Der Strompreis lag damals bei 20 ct/kWh für private Haushalte. Diese hohe Einspeisevergütung war notwendig, um die Technologie schnell und effizient zu etablieren, was durch das EEG auch gelungen ist. In den ersten Jahren wurden zahlreiche Anlagen mit geringem Kilowattpeak installiert. Die Planung war darauf ausgelegt, möglichst viel Strom einzuspeisen und eine hohe Rendite zu erzielen.

Inzwischen hat sich die Lage jedoch gewandelt. Nach 24 Jahren sehen sowohl der Strommarkt als auch die Preise und die gesamte Branche ganz anders aus. PV-Anlagen sind günstiger geworden, und der Markt ist mit Produkten aus Fernost übersättigt. Daher ist es nur logisch, dass sich auch die Einspeisevergütung an den veränderten Markt anpassen muss.

Die Einspeisevergütung bleibt notwendig

Photovoltaikanlagen auf Industriedächern oder Freilandanlagen über 100 kWp erhalten seit einiger Zeit keine Einspeisevergütung mehr. Betreiber sind gezwungen, den erzeugten Strom selbst zu vermarkten. Für Anlagen unter 100 kWp wird jedoch weiterhin eine Einspeisevergütung gezahlt – Besitzer einer PV-Anlage mit etwa 10 kWp erhalten lediglich 8,2 ct/kWh. Dennoch bleibt das Interesse an Solarenergie ungebrochen, nicht zuletzt aufgrund eines hohen Eigenverbrauchs von durchschnittlich 60-70%.

Somit erfolgt die Refinanzierung nicht nur über die Einspeisevergütung, sondern auch durch eingesparte Stromkosten. Es war jedoch diese Kombination, die Deutschland in den vergangenen Jahren zur weltweit höchsten Solarstromproduktion auf Einfamilienhäusern verholfen hat. Leider wird beim Ausbau von Photovoltaikanlagen oft übersehen, dass es insbesondere der Einfamilienhaussektor ist, der die Energiewende vorantreibt. Anlagen auf Einfamilienhäusern erzeugen den Strom dort, wo er auch hauptsächlich verbraucht wird, was die Netze entlastet. Bei Freilandanlagen muss der erzeugte Strom erst über die Netze verteilt werden.

Betrachtet man jedoch die Zahlen, zeigt sich, dass der Zubau mittlerweile überwiegend im Groß- und Freilandsegment erfolgt, während bei kleinen Anlagen – sprich Einfamilienhäusern – ein Rückgang der Nachfrage zu verzeichnen ist. Sollte nun zusätzlich ein Schlussstrich bei der Einspeisevergütung gezogen werden, hätte dies fatale Folgen. Die Vergütung bietet den Kunden einen Anreiz, sich auch für größere Anlagen zu entscheiden, die nicht nur auf den Eigenverbrauch ausgerichtet sind. Ohne Einspeisevergütung würden PV-Anlagen tendenziell kleiner dimensioniert werden, um möglichst wenig Überschuss ins Netz einzuspeisen. Dadurch ginge wertvolle Energie verloren, die zur schnelleren Umsetzung der Energiewende beiträgt.

Warum sollten Förderungen nicht einfach beendet werden?

Eine Förderung muss immer mit einem klaren Auslaufplan bedacht werden und kann nicht abrupt ohne Anschlussregelung gestrichen werden. Geschieht dies bei der Einspeisevergütung, wird die Nachfrage im Segment der Einfamilienhäuser zwangsläufig einbrechen. Wichtige Energie für Elektroautos und Wärmepumpen wird nicht mehr produziert – das hat auch Auswirkungen auf das Handwerk, das Stellen abbauen muss. Dies wird spätestens im kommenden Jahr spürbar sein. Sollte die Einspeisevergütung tatsächlich 2025 gestrichen werden, würde dies bereits in diesem Jahr einen Ansturm auf die letzten Anlagen mit Einspeisevergütung nach sich ziehen. Ohne Alternativen wird der Markt am Stichtag des Vergütungsstopps – wie in den letzten 20 Jahren – zusammenbrechen.

Das ständige Hin und Her in der Branche führt bei Kunden sowie zahlreichen Anbietern zu Unsicherheiten. So musste das Privatsegment in den letzten Monaten zahlreiche Insolvenzen hinnehmen. Während im Jahr 2022 noch eine nie dagewesene Nachfrage bestand, ist diese aktuell eher schwach ausgeprägt. Wurden im Vorjahr händeringend Monteure gesucht, so stehen diese jetzt wieder ohne Beschäftigung da. Wird die Vergütung abgeschafft, entscheiden sich Anlagenbesitzer zunehmend für kleinere Modelle. Dies führt dazu, dass weniger Handwerker benötigt werden und das Segment leidet. Die Konsequenz: Ein massiver Stellenabbau aufgrund sinkender Nachfrage; Handwerksbetriebe können ihre Mitarbeiter nicht mehr halten.

Solarförderung ist kein „entweder…oder…“-Thema

Das Problem mit der Einspeisevergütung liegt darin, dass sie als ein „Entweder…oder…“-Thema behandelt wird: Entweder wir schaffen sie ab oder behalten sie unverändert bei. Warum sollte man sie vollständig abschaffen statt sie an neue Marktbedingungen und technologische Entwicklungen anzupassen?

Stattdessen soll es einen Förderstopp ohne Übergangsregelung geben – und das nicht zum ersten Mal. Die negativen Auswirkungen abrupt beendeter Förderungen konnten in den letzten Jahren immer wieder beobachtet werden: Von der E-Auto-Förderung über die Wallbox-Förderung vor drei Jahren bis hin zur KfW 442-Förderung im Herbst letzten Jahres oder den Fördermittelplanungen der Stadt Köln in diesem Jahr häufen sich Beispiele dafür, wie man es nicht tun sollte. Eine Vielzahl an Fördergeldern wird bereitgestellt; sobald diese ausgeschöpft sind, endet die Förderung abrupt. Hier fehlt ein klarer Übergang. Förderungen sind sinnvoll als Anstoß für Veränderungen; daher muss auch stets das Auslaufen und die Zeit nach einer Förderung bedacht werden.

Die Alternativen zur Einspeisevergütung

Für den Endkunden steht am Ende der möglichst hohe Eigenverbrauch im Vordergrund. Dennoch spielt auch die angemessene Vergütung des Überschussstroms eine wesentliche Rolle. Nur so entscheiden sich Verbraucher für Anlagen, die über den Eigenverbrauch hinausgehen. Angesichts der bereits komplexen Abläufe im Stromhandel an der Börse ist es unerlässlich, dass es vereinfachte Rahmenbedingungen gibt, die private Anlagenbesitzer unterstützen. Ein kurzer Blick nach Österreich zeigt, wie dies gelingen kann: Dort existiert seit einiger Zeit das Konzept der Energiegemeinschaften.

Eine Energiegemeinschaft stellt eine lokal organisierte Gruppe dar, die aus Einzelpersonen, Unternehmen und/oder Institutionen besteht und gemeinsam daran arbeitet, erneuerbare Energien wie Solar- oder Windkraft zu erzeugen, zu speichern, zu verwalten und zu teilen. Dies muss nicht auf demselben Grundstück geschehen; vielmehr ist es möglich, dass diese Zusammenarbeit grundstücksübergreifend erfolgt. Das bedeutet, dass jemand anders Solarstrom produziert und ich diesen nutzen kann, ohne selbst eine eigene Anlage besitzen zu müssen. Auf diese Weise werden Betreiber von Anlagen zu Erzeugern, die in Abstimmung mit den Verbrauchern ihren Strom zu einem vorher festgelegten Preis vermarkten – dieser liegt meist über der Einspeisevergütung, jedoch unter dem Kilowattstundenpreis des Netzbetreibers. Das schafft eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.