Solarpflicht in Deutschland: Diese Bundesländer wollen den Solarertrag steigern

Verschiedene Bundesländer in Deutschland führen Solarpflichten ein, um den Ausbau der Photovoltaik zu fördern. Erfahre, wo du bald eine Solaranlage installieren musst und welche Ausnahmen es gibt.

Beitragsbild Solarpflicht

Lange wurde eine Photovoltaikpflicht auf Landes- und Bundesebene diskutiert. Einige Bundesländer in Deutschland führten sie schon 2020 als Teil des Klimaschutzprogramms ein. Sie gilt dort für Neubauten seit 2022/2023. Eine einheitliche Pflicht für alle Bundesländer gibt es nicht.

Gemeinsam mit den Regierungen der einzelnen Bundesländer möchte die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen. Dabei soll eine gesetzliche Vorgabe für die Installation einer Photovoltaik- oder einer Solarthermie-Anlage auf Neu- und Bestandsbauten helfen. Bestandsbauten fallen unter die Photovoltaikpflicht, sofern an der Gebäudefassade eine „grundlegende Bestandssanierung“ durchgeführt werden muss. Es ist egal, ob die Module am Dach oder der Fassade montiert werden. Hauptsache die Möglichkeiten werden ausgenutzt.

Die Solarpflicht gilt für öffentliche, gewerblich genutzte und private Gebäude, sowie überdachte Parkplätze gleichermaßen. Hinzu kommt das novellierte „Erneuerbare-Energien-Gesetz 23 (EEG23), welches den Bau von Photovoltaikanlagen für die einzelnen Bundesbürger möglichst attraktiv und die Hürden möglichst niedrig gestalten soll. Da es derzeit keine bundesweite Photovoltaikpflicht gibt, haben einzelne Bundesländer selbst so eine Pflicht eingeführt. Diese Solarpflicht dient als Ergänzung für bestehende Baunormen wie die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG). Diese Gesetze regeln etwa die Energieeffizienz von Gebäuden und den Anteil erneuerbarer Energien bei Heizungs- und Warmwasserbereitungssystemen.

Wir möchten dir im Folgenden zeigen, wo die Solarpflicht genau gilt und welche Ausnahmen die Regierungen machen.

Was besagt die Solarpflicht für gewisse Bundesländer?

Die Solarpflicht steht in den sogenannten Landesgesetzen und kommunalen Verordnungen. Die Bundesländer mit Solarpflicht schreiben vor, dass bei Neubauten und größeren Dachsanierungen Photovoltaikanlagen installiert werden müssen. Allerdings hat jede Landesregierung eigene Gesetze, ab wann die Solarpflicht eigentlich gilt. Manchmal variieren die Gesetze auch nach Städten und Landkreisen. Im Gesetz steht nicht nur, dass man eine Anlage installieren muss, sondern auch, ab welcher Dachfläche man das tun muss. Zudem ist dort verankert, wie viel Prozent Fläche mindestens mit Solar belegt sein muss. Und diese Regeln werden auch überwacht. In manchen Bundesländern überprüfen die Bauämter Neubauten regelmäßig, in anderen reicht ein Beleg über die Anmeldung im Marktstammdatenregister. Wer sich weigert, wird verwarnt, bekommt eine Frist und im Ernstfall eine Strafe.

Aber was, wenn ich mir die Anlage nicht leisten kann? Es gibt Förderprogramme und sogar Prämien für jene, die die Anlagen installieren. Am besten fragst du direkt beim zuständigen Landratsamt oder deiner Gemeinde, welche Regeln dort gelten.

Für wen gilt die Solarpflicht?

Auch wenn dein Bundesland eine Solarpflicht eingeführt hat, heiß das noch nicht, dass sie auch für dein Haus gilt. Jedes Bundesland geht anders damit um. Grob gesagt gilt sie für jene, die Gebäude neu bauen oder Dächer sanieren. In fast allen Bundesländern aber nur, wenn die Dachfläche mindestens 50 Quadratmeter misst. Auf jeden Fall solltest du dich beim zuständigen Bauamt informieren, welche Regeln an deinem Standort gelten.

So sieht es in den einzelnen Bundesländern aus

Während in manchen Bundesländern noch gar keine Solarpflicht gibt, haben andere schon 2022 damit angefangen. In der folgenden Liste zeigen wir dir, wo bereits eine Solarpflicht besteht und wie sie geregelt ist. Für ganz detaillierte Informationen solltest du aber auf jeden Fall in deinem Landkreis oder deiner Gemeinde nachfragen.

Baden-Württemberg

  • Mai 2022 für neue Wohngebäude.
  • 2023 für Nichtwohngebäude und Parkplätze ab 35 Stellplätzen.

Bayern

  • Seit 2023 für alle Nicht-Wohngebäude.
  • Ab 2025 für private Neubauten.
  • Nur für Dächer über 50 m².

Hamburg

  • Seit Januar 2023 für neue Gebäude.
  • Seit 2024 für große Dachsanierungen.
  • Ab 50 m² Dachfläche.
  • Bei Neubau müssen mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche des Gebäudes mit Solar belegt sein.
  • Bei Bestandsgebäuden mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche.

Hessen

  • Seit 2022 für Neubauten und umfassende Dachsanierungen.
  • Je nach Kommune abweichende Regelungen.
  • Keine Solarpflicht für private Wohngebäude.

Nordrhein-Westfalen

  • Seit Januar 2024 für alle neuen Nichtwohngebäude.
  • Ab 2025 auch bei Neubau von Wohngebäuden.
  • Ab 2026 bei umfassenden Dachsanierungen.
  • Gilt ab 50 m² Dachfläche.

Berlin

  • Seit Januar 2023 bei Neubau oder Dachsanierung privater Wohngebäude.
  • Mindestens 30 Prozent des Daches für Solarenergie.
  • Gilt ab 50 m² Dachfläche.

Brandenburg

  • Seit Juni 2024 für gewerbliche Neubauten über 50 m² Dachfläche.
  • 50 % der Fläche müssen mit PV- oder Solarthermie ausgestattet sein.
  • Gilt nicht für private Immobilien.

Bremen

  • Seit Juli 2024 bei grundlegenden Dachsanierungen.
  • Ab Juli 2025 bei allen Neubauten über 50 m² Dachfläche – inklusive Wohngebäuden.
  • Mindestens 50 % der Dachfläche muss belegt werden.

Rheinland-Pfalz

  • Für alle neuen Gewerbegebäude.
  • Neubauten oder Dachsanierungen von Gebäuden des Landes und Kommunen.

Niedersachsen

  • Seit 2023 für gewerbliche Neubauten mit über 75 m² Dachfläche.
  • Seit 2024 auf öffentlichen Neubauten.
  • Ab 2025 bei neu errichteten Wohngebäuden und grundlegenden Dachsanierungen.

Schleswig-Holstein

  • Seit Januar 2023 bei Neubauten oder Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden.
  • Ab 2025 erweiterte Solarpflicht, diese muss aber noch definiert werden.

Was passiert, wenn ich die Regeln missachte?

Je nach Bundesland gibt es verschiedene Überwachungsmechanismen, um zu überprüfen, ob die Solarpflicht eingehalten wird. Im Normalfall übernimmt das die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Eine Solarpolizei, wie sie einmal zur Debatte stand, gibt es unseres Wissens nach allerdings nirgends. In vielen Bundesländern reicht es vollkommen aus, der Baubehörde eine Bestätigung über die Registrierung beim Marktstammdatenregister vorzulegen. Es kann sein, dass dort ein Mitarbeiter vorbeikommt und nachsieht, ob die Anlage wirklich am Dach ist. In Berlin kontrollieren Bauaufsichtsämter in Stichproben und überprüfen die Angaben der Eigentümer. Entweder digital oder vor Ort.

Wer in Baden-Württemberg wohnt, braucht die Bestätigung vom Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Baurechtsbehörde prüft diese dann. Nur im Zweifelsfall kommt persönlich jemand vorbei. In Berlin hat man ein Jahr Zeit nachzurüsten, ansonsten gibt es Strafen bis zu fünftausend Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser.