Mieterstrom – Solarstrom an Mieter verkaufen

Unter Mieterstrom versteht die Möglichkeit Solarstrom in der eigenen oder in der angemieteteten Wohnung zu nutzen. Mieterstrom-Modelle ermöglichen er, dass Vermieter ihren Mietern PV-Strom verkaufen oder Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaften gemeinsam eine Photovotaik-Anlage anschaffen.

Mieterstrom

Unter Mieterstrom bzw. einem Mieterstrommodell versteht die Möglichkeit Solarstrom in der eigenen oder in der angemieteteten Wohnung zu nutzen. Mieterstrom-Modelle ermöglichen er, dass Vermieter ihren Mietern PV-Strom verkaufen oder Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaften gemeinsam eine Photovotaik-Anlage anschaffen. Dieser Artikel stellt die verschiedenen Modelle des Mieterstroms vor und beleuchtet die Chancen und Herausforderungen für Vermieter und Mieter.

Rund die Hälfte der deutschen Bevölkerung lebt in Wohnungen, entweder als Mieter oder als Eigentümer. Diese Menschen hatten in nahezu in der Vergangenheit keine Möglichkeit, von günstigem und umweltfreundlichem PV-Strom zu profitieren. Gleichzeitig waren Gebäudeeigentümer durch komplexe regulatorische Vorgaben daran gehindert, den Bewohnern selbst erzeugten Solarstrom anzubieten. In den letzten Jahren hat sich jedoch viel getan: Der Gesetzgeber hat die Weichen gestellt, um Mieterstrom-Modelle zu erleichtern. Dadurch können Hauseigentümer ihren Mietern Solarstrom direkt verkaufen und so einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Energieversorgung und Energiewende leisten.

Was ist Mieterstrommodell?

Ein Mieterstrommodell beschreibt die Bereitstellung von lokal erzeugter Energie an Mieterinnen und Mieter in Mietshäusern. Die Energie wird direkt auf dem Gebäude oder in dessen unmittelbarer Umgebung erzeugt – meist durch eine Photovoltaikanlage, gelegentlich auch durch ein Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Der entscheidende Vorteil eines Mieterstrommodells liegt darin, dass der erzeugte Strom nicht durch das öffentliche Netz geleitet wird. Dies spart Netzgebühren, Umlagen und andere Abgaben, was den Strom für die Mieter ein paar Cent günstiger macht und eine Win-Win Situation für beide Parteien entsteht.

Damit der Strom als Mieterstrom gilt, muss er an Endkunden innerhalb oder in direkter Nähe des Gebäudes geliefert werden. Typischerweise wird der Solarstrom von einer Solaranlage auf dem Dach erzeugt, weshalb diese Projekte auch eine wichtige Rolle bei der dezentralen Energiewende spielen.

Hintergrund, warum Vermieter nicht so einfach Solarstrom an ihre Mieter verkaufen dürfen oder können?

Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt und darüber nachdenkt, auf dem Dach eine PV-System zu errichten, um seinen Wohnungsmietern eine alternative Stromversorgung zu bieten, stößt schnell auf Herausforderungen. Obwohl die Idee umweltfreundlich und wirtschaftlich attraktiv scheint, stehen technische und gesetzliche Hürden im Weg.

Technisch ist es erforderlich, dass jede Wohnung Zugang zum Solarenergie erhält, was oft den Einbau von separaten Stromzählern und zusätzlichen Verkabelungen bedeutet. Diese Maßnahmen können aufwendig und kostenintensiv sein.

Rechtlich wird der Vermieter durch den Stromverkauf zum Energieanbieter. Das erfordert eine Anmeldung beim Netzbetreiber, die Einhaltung des Energiewirtschaftsgesetzes und die Abführung von Umlagen wie der EEG-Umlage. Auch steuerrechtliche Pflichten, wie die separate Buchführung der Stromerträge, kommen hinzu.

Zusätzlich gilt: Wohnungsmieter müssen die Freiheit haben, ihren Stromanbieter frei zu wählen. Ein Zwang zur Abnahme von Solarstrom ist unzulässig. Vermieter sollten daher genau prüfen, ob sich der Aufwand lohnt oder ob Alternativen wie Mieterstrommodelle mit Dienstleistern sinnvoller sind.

Mieterstrom auf Mehrfamilienhaus
Photovoltaik auf großen Mehrfamilienhäusern

Bisherige Hürden für Vermieter gegen Mieterstrom

Früher gab es zahlreiche regulatorische Einschränkungen für Mieterstrom, die es für Vermieter wenig attraktiv machten, Photovoltaik-Anlagen zu errichten und den Solarstrom an die Bewohner zu verkaufen:

  1. Rechtliche Einschränkungen: Vor der Einführung des Mieterstromgesetzes im Jahr 2017 gab es keine klare rechtliche Grundlage für den Verkauf von Solarstrom an die Haus-Bewohner.
  2. Komplexe Abrechnung: Die Abrechnung von Mieterstrom war kompliziert und erforderte spezielle Zähler und Abrechnungssysteme, was zusätzliche Kosten und Aufwand bedeutete.
  3. Fehlende finanzielle Anreize: Die Rendite für Vermieter war nicht so attraktiv wie heute. Erst in den letzten Jahren konnten Vermieter etwa 15 Prozent mehr Erlöse mit einer PV-Anlage erzielen, wenn sie den Solarstrom direkt an ihre Mieter verkauften.
  4. Energierechtliche Hürden: Vermieter mussten als Stromlieferanten auftreten, was mit zusätzlichen rechtlichen Verpflichtungen und Risiken verbunden war.
  5. Hohe Anfangsinvestitionen: Die Kosten für die Installation einer PV-Anlage waren hoch, und die Amortisationszeit war länger.
  6. Fehlende Förderungen: Es gab weniger staatliche Unterstützung und Förderungen für Mieterstrom-Modelle.

Diese Faktoren machten es für Vermieter weniger lukrativ, in PV-Anlagen zu investieren und Mieterstrom anzubieten. Erst mit der Einführung neuer Gesetze und Förderungen sowie der technologischen Weiterentwicklung hat sich die Situation für Vermieter verbessert.So funktioniert Mieterstrom in Deutschland

enerix Beratung Photovoltaikanlage

Deine persönliche Energiewende beginnt jetzt!

Egal ob Strom, Wärme oder Mobiliät, unser enerix Partner in deiner Nähe findet genau das richtige Angebot für dich.

Jetzt Beratung vereinbaren

Welche Mieterstromkonzepte gibt es? 

Um Hauseigentümern die Möglichkeit zu geben, ihren Mietern Solarstrom zu verkaufen, hat der Gesetzgeber spezielle Regelungen geschaffen: das Mieterstrom-Modell und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Diese Modelle bieten rechtliche Grundlagen, um Solarstrom innerhalb eines Gebäudes oder eines Gebäudekomplexes effizient und rechtssicher bereitzustellen.

Das Mieterstrom-Modell

Das Photovoltaik Mieterstrom-Modell wurde 2017 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt. Es erlaubt Vermietern, Strom aus Photovoltaik-Anlagen vom eigenen Hausdach direkt an die Wohnungsmieter zu verkaufen, ohne diesen ins öffentliche Netz einspeisen zu müssen. Die Bewohner profitieren von lokal erzeugtem Hausstrom, der oft günstiger ist als der Netzstrom, da Netzentgelte und Umlagen reduziert werden. Der Vermieter bleibt jedoch verpflichtet, die EEG-Umlage abzuführen und als Energieversorger gesetzliche Vorgaben wie die Abrechnung und Verbrauchstransparenz einzuhalten.

Vor- und Nachteile Mieterstrom-Modell (66)

Vorteil Nachteil
Zusätzliche Einnahmequelle: Vermieter können durch den Verkauf von Solarstrom an Mieter und die Einspeisung überschüssigen Stroms ins öffentliche Netz zusätzliche Erträge generieren. Komplexe rechtliche Anforderungen: Vermieter müssen als Stromlieferanten auftreten, was mit zusätzlichen rechtlichen Verpflichtungen verbunden ist.
Attraktivitätssteigerung der Immobilie: Gebäude mit Mieterstromangebot sind für potenzielle Mieter attraktiver, was zu einer leichteren Vermietbarkeit führt. Risiko des Verlusts der Gewerbesteuerbefreiung: Wenn Vermieter Strom als Nebengeschäft verkaufen, können sie ihre branchenübliche Gewerbesteuerbefreiung verlieren.
Wertsteigerung der Immobilie: Die Installation einer Photovoltaikanlage und das Angebot von Mieterstrom können den Marktwert der Immobilie erhöhen. Hoher bürokratischer Aufwand: Die Abrechnung, jährliche Meldungen an Netzbetreiber und Zollämter erfordern einen erheblichen administrativen Aufwand.
Förderungen und steuerliche Vorteile: Es gibt finanzielle Anreize und steuerliche Vorteile für Vermieter, die Mieterstromprojekte umsetzen. Begrenzte Preisgestaltung: Der Mieterstrompreis darf maximal 90% des Standardtarifs betragen, was den finanziellen Spielraum einschränk
Mieterstromzuschlag: Vermieter erhalten eine zusätzliche staatliche Förderung. Risiko von Ertragseinbußen: Da Mieter nicht zur Abnahme des Mieterstroms verpflichtet sind, besteht für Vermieter das Risiko erheblicher Ertragseinbußen.

Eigenbetrieb durch den Vermieter

Der Vermieter übernimmt die Planung, Installation und den Betrieb der PV-Anlage. Der erzeugte Strom wird direkt an die Mieter verkauft. Der Vermieter muss sich jedoch auch um die Abrechnung, Wartung und rechtliche Rahmenbedingungen kümmern.

Kooperation mit einem Dienstleister

Hier übernimmt ein externer Anbieter die Umsetzung und den Betrieb des Mieterstrom-Projekts. Dienstleister installieren die Photovoltaik-Anlagen und verkaufen den Strom an die Hausbewohner. Der Vermieter stellt in diesem Modell lediglich die Dachfläche zur Verfügung.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)

Mit dem Solarpaket 1 hat die Bundesregierung ein weiteres Model mit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung geschaffen. Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) geht es darum, Strom innerhalb eines Gebäudekomplexes zu verteilen. Anders als beim Mieterstrom-Modell wird diese Regelung vor allem genutzt, wenn Eigentümergemeinschaften oder mehrere Gebäude versorgt werden sollen. Hier gelten Vereinfachungen bei der Verrechnung und Abwicklung.

Beide Modelle zeigen, dass der Gesetzgeber die Nutzung erneuerbarer Energien in Wohnhäusern fördern will. Eigentümer sollten sich vor der Umsetzung jedoch genau über technische und administrative Anforderungen informieren, um von den Vorteilen zu profitieren und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Es gibt mehrere Konzepte, wie Mieterstrom-Projekte realisiert werden können. Jedes Modell hat seine eigenen Vor- und Nachteile, die sich je nach Immobilie, Betreiber und finanziellen Rahmenbedingungen unterscheiden.

Vor- und Nachteile GGV

Vorteil Nachteil
Vereinfachte Bürokratie: Die GGV ermöglicht es, PV-Strom innerhalb eines Gebäudes mit weniger bürokratischem Aufwand an Wohnungseigentümer weiterzugeben. Dies kann den PV-Ausbau und die lokale Nutzung von Solarstrom fördern. Komplexe Messkonzepte: Ein zentrales Problem sind die aufwendigen Messkonzepte. Die viertelstündliche Erfassung und Abrechnung des erzeugten und verbrauchten Stroms erfordert fortschrittliche und teure Messtechnik.
Keine Netzentgelte: Da der Strom ohne Nutzung des öffentlichen Netzes transportiert wird, entfallen die Netzentgelte, was den Strompreis potenziell senken kann. Fehlender Mieterstromzuschlag: Im Gegensatz zum klassischen Mieterstrommodell besteht kein Anspruch auf den Mieterstromzuschlag gemäß dem EEG, was die finanzielle Attraktivität mindert.
Flexibilität für Bewohner: Bewohner können den Solarstrom nutzen, ohne ihre bestehenden Stromlieferverträge kündigen zu müssen. Herausforderungen für Netzbetreiber: Vielen Netzbetreibern fehlt die nötige Infrastruktur zur Implementierung der erforderlichen Abrechnungssysteme, was zu Verzögerungen oder Ablehnungen von Projekten führen kann.
Geringere Abhängigkeit vom Netz: Durch dezentrale Energieerzeugung wird die Abhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz reduziert, was auch in Krisenzeiten von Vorteil sein kann. Hoher Aufwand für Reststromlieferanten: Jeder Verbraucher benötigt zwei separate Stromlieferverträge, was zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand und Herausforderungen bei der Prognose und Residualstrombeschaffung führt.
Potenzial im gewerblichen Bereich: Besonders im gewerblichen Sektor bietet die GGV Potenzial, da größere Verbrauchsmengen besser skalierbar sind. Wirtschaftliche Nachteile: Im Vergleich zum Mieterstrommodell ist die GGV oft weniger wirtschaftlich, da keine zentrale Grundgebühr auf die Mieter umgelegt werden kann.
Unabhängigkeit von externen Energiepreisschwankungen: Die Eigenproduktion von Strom schützt vor den Schwankungen der Energiepreise.

Mieterstrommodel von Pionierkraft

Das Mieterstrom-Modell von Pionierkraft ist eine innovative Lösung im Bereich der erneuerbaren Energien, die es Mietern ermöglicht, direkt günstigen Stromkosten zu profitieren, ohne die Hürden einer eigenen PV-Anlage überwinden zu müssen. Pionierkraft bietet eine Plattform, die speziell darauf ausgelegt ist, die Vorteile der Solarenergie in städtischen Gebieten zugänglich zu machen, indem sie es Mietern ermöglicht, von einer gemeinsamen PV-Anlage zu profitieren.

Was ist das Mieterstrommodell von Pionierkraft?

Das Mieterstrommodell von Pionierkraft basiert auf dem Konzept, dass PV-Anlagen auf den Dächern von Wohnhäusern oder Wohnanlagen installiert werden, um den erzeugten Strom direkt an die Wohnungsmieter vor Ort zu liefern. Dabei wird der Solarstrom zu einem günstigen Preis angeboten, der unter dem lokalen Marktpreis für Strom liegt. Im Gegensatz zum traditionellen Strombezug aus dem Netz, bei dem der Strom von großen Energieversorgern kommt, ermöglicht das Mieterstrommodell eine dezentrale und nachhaltige Versorgung, die die Kosten für die Mieter senkt und gleichzeitig die Umwelt schont.

Mietstrom in einer Grafik erklärt
Schematischer Aufbau Pionierkraftanlage

Das Unternehmen Pionierkraft übernimmt dabei nicht nur die Installation und Wartung der Photovoltaikanlagen, sondern auch die komplette Abwicklung des Strombezugs und die Kommunikation mit den Mietern und Vermietern. Dadurch wird der Prozess für alle Beteiligten deutlich vereinfacht. Für die Mieter bedeutet das, dass sie von einem umweltfreundlichen, kostengünstigen Stromangebot profitieren, während Vermieter die Möglichkeit haben, ihre Immobilie nachhaltig zu gestalten und dadurch einen positiven Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Vorteil Nachteil
Kostengünstiger Strom: Mieter profitieren von günstigerem Solarstrom, der unter dem lokalen Marktpreis liegt. Begrenzte Kapazität: Das Angebot an Mieterstrom ist auf die Kapazität der installierten Photovoltaikanlage begrenzt, was zu Engpässen führen kann, insbesondere in großen Wohnanlagen.
Direkte Kontrolle über den Strompreis: Pionierkraft bietet den Mietern eine transparente Preisgestaltung, die unter den Marktstrompreisen liegt. Komplexität der Abrechnung: Die Abrechnung und Verteilung des Stroms innerhalb der Mieterwohnungen erfordert eine komplexe Infrastruktur und klare Kommunikation.
Geringere Betriebskosten für Vermieter: Durch den Betrieb der Photovoltaikanlage können Vermieter ihre Betriebskosten senken und ihre Immobilien nachhaltiger machen. Investitionskosten: Die initialen Investitionskosten für die Installation der Photovoltaikanlage können für Vermieter hoch sein, auch wenn langfristige Einsparungen möglich sind.
Mieterstrom mit Pionierkraft

Alternative Mieterstrommodelle

Neben dem Mieterstrommodel und der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung gibt es noch weitere Möglichkeiten für Mieter, Solarstrom zu nutzen:

  1. Genossenschafts-Modell: Mieter können sich an einer Genossenschaft beteiligen, die eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses betreibt.
  2. Pacht-Modell: Mieter können als Energiegenossenschaft die Solaranlage gemeinschaftlich pachten und den erzeugten Strom selbst nutzen oder einspeisen.
  3. Contracting-Modell: Ein externer Energiedienstleister übernimmt Errichtung, Betrieb und Stromverkauf der Photovoltaikanlage
  4. Balkonkraftwerke: Mit dem Solarpaket 1 können kleine Solaranlagen auf oder an dem Balkon installiert werden, um einen Teil ihres Strombedarfs selbst zu decken.

Diese Modelle bieten Mietern verschiedene Möglichkeiten, von Solarstrom zu profitieren, auch wenn sie nicht Eigentümer des Gebäudes sind. Die Wahl des geeigneten Modells hängt von den spezifischen Umständen und der Bereitschaft der Mietergemeinschaft ab, sich in ein Solarprojekt einzubringen.

Wie wird Mieterstrom in Deutschland gefördert?

In Deutschland wird Mieterstrom durch den Mieterstromzuschlag gefördert, der im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingeführt wurde. Dieser Zuschlag wird an Betreiber von Mieterstromprojekten gezahlt, wenn sie Strom aus Photovoltaikanlagen direkt an Hausbewohner verkaufen. Der Zuschlag soll die Wirtschaftlichkeit solcher Projekte verbessern und die Nutzung erneuerbarer Energien fördern. Der Mieterstromzuschlag variiert je nach Anlagengröße und regionalem Markt. Er trägt dazu bei, dass Mieter von günstigem, sauberem Strom profitieren, während die Betreiber der Solaranlagen ihre Investitionen schneller amortisieren können.

Voraussetzungen für den Erhalt des Mieterstromzuschlags in Deutschland

Um den Mieterstromzuschlag zu erhalten, müssen Betreiber von Photovoltaikanlagen und Vermieter bestimmte Kriterien erfüllen:

  1. Registrierung und Eintragung: Die Photovoltaikanlage muss bei der Bundesnetzagentur registriert und im Marktstammdatenregister eingetragen sein.
  2. Leistungskriterien: Solaranlagen mit einer maximalen Leistung von 100 kWp werden gefördert. Seit Januar 2023 dürfen jedoch einzelne Anlagen über 100 kW liefern, und mehrere benachbarte Anlagen können eine Gesamtleistung von bis zu 1 Megawatt erreichen.
  3. Unabhängigkeit: Der Strom muss ausschließlich über das gebäudeeigene Netz und nicht über das öffentliche Netz transportiert werden.
  4. Fördersätze: Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Leistung der Photovoltaikanlage. Ab Februar 2024 sind schrittweise Senkungen der Fördersätze geplant.
  5. Preisobergrenzen: Der Preis für den Mieterstrom und den zusätzlichen Strombezug darf 90 Prozent des Grundversorgungstarifs im jeweiligen Netzgebiet nicht überschreiten.
  6. Verbraucherfreundliche Regelungen: Verträge dürfen maximal ein Jahr laufen, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten und stillschweigenden Verlängerungen.
enerix Beratung Photovoltaikanlage

Deine persönliche Energiewende beginnt jetzt!

Egal ob Strom, Wärme oder Mobiliät, unser enerix Partner in deiner Nähe findet genau das richtige Angebot für dich.

Jetzt Beratung vereinbaren

Fazit

Vorteil Miterstrommodell Gemeischaftliche Gebäudeversorgung Pionierkraft
Vertragskopplung mit Mietvertrag Nein Nein Ja
Abrechnung Zwingend Dienstleister benötigt Abrechnung Abrechnung
Vollversorgungspflicht Ja Nein Nein
Physischer oder virtueller Summenzähler mit iMSys benötigt Ja Ja Ja
Zusätzliche Hardware notwendig Teilweise Teilweise Ja
Miterstromzuschlag Ja Nein Nein
Verteilung des Stroms im Haus Verteilung egal, Mischkalkulation mit Reststrom Festgelegter Verteilschlüssel Dynamisch, max 2,5kW /Einheit


Mieterstrom schafft Vorteile für Vermieter und Mieter. Flexible Modelle passen sich an Gebäudebedürfnisse an. Das klassische Modell ermöglicht Vermietern Einfluss und Einnahmen, erfordert aber aktive Beteiligung. Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) eignet sich für Eigentümergemeinschaften und fördert gemeinsame Energienutzung. Das Pionierkraft-Modell bietet Flexibilität, auch bei komplexen Gebäuden. Alle Modelle bieten Vermietern Chancen, zur Energiewende beizutragen, Solaranlagen zu nutzen und Immobilien aufzuwerten. Mieter profitieren von günstigem, nachhaltigem Strom. Dank Förderungen und innovativer Konzepte ist Mieterstrom leichter umzusetzen. Wer die Energiewende aktiv gestalten will, sollte diese Modelle prüfen.

Weitere Informationen zu Mieterstrommodell auf der Seite der Bundesnetzagentur: