Mieterstrom erklärt: Wie Solarstrom jetzt auch für Wohnungsbewohner erreichbar wird

Nutze das Dach deines Mehrfamilienhauses, produziere Solarstrom für deine Bewohner und sichere dir nachhaltige Energie sowie attraktive Zusatzeinnahmen!

Mieterstrom

Rund die Hälfte der deutschen Bevölkerung lebt in Wohnungen, entweder als Bewohner oder als Eigentümer. Diese Menschen hatten in der Vergangenheit keine Möglichkeit, von günstigem und umweltfreundlichem PV-Strom zu profitieren. Gleichzeitig waren Gebäudeeigentümer durch komplexe regulatorische Vorgaben daran gehindert, den Bewohnern selbst erzeugten Solarstrom anzubieten. In den letzten Jahren hat sich jedoch viel getan: Der Gesetzgeber hat die Weichen gestellt, um Mieterstrom zu erleichtern.  

Dieser Artikel stellt die verschiedenen Mieterstrom-Modelle vor und beleuchtet die Chancen und Herausforderungen für Wohnungsgeber und Mieter. 

Was ist Mieterstrom? 

Das Mieterstrommodell wurde 2017 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt. Der Ansatz ist simpel und macht es besonders einfach PV-Strom an Mieter zu verkaufen: Solarstrom wird in einer Anlage auf einem gemeinschaftlichen Dach dezentral erzeugt und an die Bewohner verkauft, ohne über das öffentliche Netz transportiert zu werden.

Begriffsdefinition: “Mieterstrom

Der Begriff “Mieterstrom” ist etwas irreführend. Denn er beschreibt im Anschein nur die Möglichkeit für Mieter, sauberen Solarstrom zu beziehen. Tatsächlich können jegliche Bewohner von Mehrfamilienhäusern oder Eigentümer von Wohnungen, von einem Mieterstrommodell Gebrauch machen. Wenn wir also von Mieterstrom sprechen, meinen wir im größeren Sinne die Bewohner einer Immobilie. 

Derartige Gemeinschaftsstrommodelle ermöglichen es, dass Immobilienbesitzer ihren Mietern PV-Strom verkaufen oder Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaften gemeinsam eine Photovotaik-Anlage anschaffen, um selbst günstigen Strom zu produzieren. Dazu schließen Bewohner einen Mieterstromvertrag mit dem Mieter, in welchem die genauen Abnahme- und Verkaufsmodalitäten festgelegt werden. Dabei wird der Strom aus der hauseigenen Photovoltaikanlage direkt an die Hausbewohner verkauft, ohne diesen ins öffentliche Netz einspeisen zu müssen. Ohne Umwege über das Netz, werden Netzgebühren, Umlagen und andere Abgaben gespart. 

Es entsteht also eine Win-Win Situation für beide Parteien:  

Die derzeitige Einspeisevergütung liegt bei gerade einmal 8,2 ct/kWh. Als Anlagenbetreiber kann man also ein paar mehr Cent – im Vergleich zur Einspeisevergütung – rausschlagen, wenn man den Strom an die Mieter abgibt. Als Bewohner bekommt man einen günstigeren Stromvertrag, als wenn man einen Vertrag mit einem Netzstromanbieter schließt.  

So funktioniert Mieterstrom 

Im Grunde funktioniert Mieterstrom ganz einfach: Als Eigentümer eines Wohnhauses und einer PV-Anlage schließt du einen Vertrag zur Stromversorgung mit den Bewohnern deiner Immobilie. Du verkaufst den Strom dann an die Bewohner.  So zumindest die ursprüngliche Theorie. 

Warum konnten Vermieter ihren Mietern bislang keinen Solarstrom verkaufen? 

Technisch war es erforderlich, dass jede Wohnung Zugang zur Solarenergie erhielt. Dazu war der Einbau separater Stromzähler und zusätzlicher Verkabelung notwendig.  Als Wohnungsgeber wurde man dann zum Energieanbieter, wenn man Strom an die Bewohner verkaufte. Bedeutete:  

  • Anmeldung beim Netzbetreiber 
  • Einhaltung EnWg 
  • Abführung EEG-Umlage 
  • Separate Buchführung der Stromerträge 

Das machte Mieterstrom unattraktiv.

Damit Solaranlagenbesitzer ihren PV-Strom an die Mieter verkaufen können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört unter anderem das Vorhandensein einer Photovoltaikanlage auf oder an dem Gebäude. Der erzeugte Strom muss im Gebäude verbraucht werden, wo er auch erzeugt wird. Um PV-Strom dann an die Mieter verkaufen zu dürfen, muss zusätzlich noch eine Sache erfüllt sein:  

Der Strom darf nicht durch das öffentliche Netz laufen, sondern muss direkt vom Dach an die Mieter kommen.  Technisch ist dies über ein eigenes Zählerkonzept mit modernen Messeinrichtungen möglich. Da für Vermieter in den meisten Fällen ein Mehraufwand entsteht, werden sie durch den Mieterstromzuschlag entschädigt.  

Der Mieterstromzuschlag als Förderung des Konzepts 

Der Mieterstromzuschlag bietet eine finanzielle Unterstützung für Betreiber von Photovoltaikanlagen, die den erzeugten Strom direkt an ihre Mieter liefern. Die Höhe des Zuschlags hängt von der installierten Leistung der Anlage ab.  

Mieterstrom auf Mehrfamilienhaus
Photovoltaik auf großen Mehrfamilienhäusern

Der Mieterstromzuschlag fördert die lokale Nutzung von Solarstrom und macht ihn für Mieter wirtschaftlich attraktiver. Für ihren Mehraufwand erhalten Vermieter je nach Anlagengröße einen monetären Ausgleich.  Anlagen, die zwischen 1. August 2024 und dem 31. Januar 2025 in Betrieb genommen werden, erhalten folgende Zuschläge:  

Nennleistung PV-Anlage (kWp)  Mieterstromzuschlag (Cent/kWh) 
Bis 10 kW  2,62 Cent 
Bis 40 kW  2,43 Cent 
Bis 1.000 kW  1,64 Cent 

Diese Zuschläge gelten ausschließlich für den direkt an die Mieter gelieferten Solarstrom.

Betreiber sollten die aktuellen Förderkonditionen bei der Planung eines Mieterstromprojekts stets prüfen, da die Fördersätze regelmäßig angepasst werden. In Kombination mit anderen Vorteilen des Mieterstroms, wie der Kosteneinsparung und der Nachhaltigkeit, eröffnet der Zuschlag attraktive Perspektiven für die gemeinschaftliche Nutzung von PV-Anlagen. 

Um als Anlagenbetreiber die Vorteile des Mieterstroms beanspruchen zu können, muss der Vermieter folgende Kriterien erfüllen:  

  1. Registrierung und Eintragung: Die Photovoltaikanlage muss bei der Bundesnetzagentur registriert und im Marktstammdatenregister eingetragen sein. 
  1. Leistungskriterien: Solaranlagen mit einer maximalen Leistung von 100 kWp werden gefördert. Seit Januar 2023 dürfen jedoch einzelne Anlagen über 100 kW liefern, und mehrere benachbarte Anlagen können eine Gesamtleistung von bis zu 1 Megawatt erreichen. 
  1. Unabhängigkeit: Der Strom muss ausschließlich über das gebäudeeigene Netz und nicht über das öffentliche Netz transportiert werden. 
  1. Fördersätze: Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Leistung der Photovoltaikanlage. Ab Februar 2024 sind schrittweise Senkungen der Fördersätze geplant. 
  1. Preisobergrenzen: Der Preis für den Mieterstrom und den zusätzlichen Strombezug darf 90 Prozent des Grundversorgungstarifs im jeweiligen Netzgebiet nicht überschreiten. 
  1. Verbraucherfreundliche Regelungen: Verträge dürfen maximal ein Jahr laufen, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten und stillschweigenden Verlängerungen. 

Die verschiedenen Mieterstrommodelle im Überblick 

In der Praxis gibt es mittlerweile verschiedenste Mieterstrommodelle, mit denen du als Bewohner einer Wohnung von Solarstrom profitieren kannst. Denn Theorie ist eine Sache, doch die Umsetzung des gesamten Mieterstromkonzepts kann anstrengend und langwierig sein. Daher gibt es mittlerweile sogar Unternehmen, die sich auf die Konzeptionierung von Mieterstrommodellen spezialisiert haben. Bei enerix unterstützen wir dich bei der Konzeptionierung deines Mieterstromkonzepts und erstellen basierend auf deinen Anforderungen ein Angebot.  

Unter den Mieterstrommodellen unterscheidet man in folgende Unterkategorien:  

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung 

Mit dem Solarpaket 1 hat die Bundesregierung ein weiteres Model mit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung geschaffen. Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) geht es darum, Strom innerhalb eines Gebäudekomplexes zu verteilen. Anders als beim Mieterstrom-Modell wird diese Regelung vor allem genutzt, wenn Eigentümergemeinschaften oder mehrere Gebäude versorgt werden sollen. Hier gelten Vereinfachungen bei der Verrechnung und Abwicklung. 

Beide Modelle zeigen, dass der Gesetzgeber die Nutzung erneuerbarer Energien in Wohnhäusern fördern will. Eigentümer sollten sich vor der Umsetzung jedoch genau über technische und administrative Anforderungen informieren, um von den Vorteilen zu profitieren und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. 

Es gibt mehrere Konzepte, wie Mieterstrom-Projekte realisiert werden können. Jedes Modell hat seine eigenen Vor- und Nachteile, die sich je nach Immobilie, Betreiber und finanziellen Rahmenbedingungen unterscheiden. 

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Genossenschaftsmodell 

Beim Genossenschaftsmodell erzeugt eine PV-Anlage in einem Genossenschaftsgebäude den Strom und der Ertrag wird unter den Teilnehmenden der Genossenschaft verteilt. Bewohner von Reihen- und Mehrfamilienhäusern können 

Das Genossenschaftsmodell bietet eine attraktive Möglichkeit, Mieterstromprojekte gemeinschaftlich zu betreiben. Eigentümer können eine Genossenschaft gründen, an der auch die Bewohner der Immobilie beteiligt werden können. Genossenschaften profitieren von Erleichterungen bei einigen Steuererhebungen. Konkret bei der Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer. Dadurch wird das Modell wirtschaftlich besonders attraktiv.  

Die direkte Vermarktung (herkömmliches Mieterstrommodell) 

Das Modell beschreibt die Bereitstellung von lokal erzeugtem Solarstrom zum direkten Verkauf an die Bewohner. Die Bewohner profitieren von lokal erzeugtem Hausstrom, der oft günstiger ist als der Netzstrom, da Netzentgelte und Umlagen reduziert werden. Der Wohnungsgeber bleibt jedoch verpflichtet, die EEG-Umlage abzuführen und als Energieversorger gesetzliche Vorgaben wie die Abrechnung und Verbrauchstransparenz einzuhalten. 

Pacht-Modell 

Bei diesem Mieterstrommodell kaufen Mieter den Solarstrom nicht direkt vom Eigentümer, sondern pachten die Anlage. Dadurch kann der Solarstrom dann selbst genutzt und eingespeist werden. Als Hausbesitzer erhältst du dann keine Entschädigung für den Strom den du an deine Mieter verkaufst, sondern eine feste Pacht. Als Mieter hast du zwar den Vorteil der Eigennutzung des Stroms, du bist aber auch in der Bringschuld, wenn es um die Wartung, den Betrieb und die Abrechnung der PV-Anlage geht. 

Vermieter als Energieversorger 

Bei dieser Variante wird der Vermieter zum Energieversorger. Er liefert nicht einzig den Solarstrom, sondern verpflichtet sich auch dazu den Reststrom seiner Bewohner bereitzustellen. Das bedeutet der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass auch in sonnenarmen Stunden genug Strom für seine Mieter zur Verfügung steht. Das stellt einen erheblichen Mehraufwand dar, weil noch ein separater Vertrag mit einem Energieversorger geschlossen werden muss.  

Entscheiden sich Vermieter aber für diese Alternative erhalten sie einen Mieterstromzuschlag.  

Kooperation mit einem externen Dienstleister  

Bei einer Kooperation mit einem externen Dienstleister übernimmt ein spezialisierter Anbieter die Planung, Finanzierung, Installation und den Betrieb der Photovoltaikanlage für ein Mieterstromprojekt. Der Vermieter stellt dabei lediglich die Dachfläche zur Verfügung und erhält im Gegenzug eine Pacht. Der Dienstleister kümmert sich um die gesamte Abwicklung, einschließlich der Stromlieferung und Abrechnung mit den Mietern. Im Unterschied zum Pachtmodell, bei dem der Hauseigentümer die PV-Anlage selbst betreibt und das Risiko sowie die Verantwortung trägt, wird bei der Kooperation mit einem Dienstleister die gesamte Verantwortung ausgelagert. Dieses Modell eignet sich besonders für Vermieter, die weder technisches Know-how noch eigene Ressourcen für den Betrieb der Anlage aufbringen können oder möchten. Mietparteien profitieren dennoch von lokal erzeugtem Solarstrom, ohne dass Vermieter operativ eingebunden sind.  

Mieterstrom mit dem Pionierkraftmodell 

Pionierkraft bietet mit seinem Mieterstrommodell eine innovative Lösung, die Mietern Zugang zu kostengünstigem Solarstrom direkt aus gemeinschaftlichen PV-Anlagen ermöglicht. Das Unternehmen übernimmt dabei nicht nur die Planung und Installation, sondern auch die Wartung und Abrechnung, was Vermieter erheblich entlastet. Der erzeugte Strom wird direkt vor Ort genutzt und zu einem Preis angeboten, der unter dem lokalen Stromtarif liegt. Dies senkt die Energiekosten der Mieter und trägt zur Umweltfreundlichkeit bei. Gleichzeitig profitieren Vermieter durch eine nachhaltige Aufwertung ihrer Immobilien.

Mieterstrom mit Pionierkraft
Mehrere Pionierkraftwerke zur Verteilung des Solarstroms an die Bewohner.

Mieterstrommodell ja oder nein? 

All diese Mieterstrommodelle haben ihre eigenen Vor- und Nachteile. Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist zwar der bürokratische Mehraufwand sehr gering und die Lieferung von PV-Strom an Wohnungseigentümer innerhalb eines Gebäudes ist sehr einfach. Auf der anderen Seite müssen dabei aber komplexe Messsystem installiert werden. Jedes Modell ist individuell, weshalb je nach Konzept geschaut werden muss, ob und wie eine Quartiersversorgung implementiert wird.  

Dennoch haben wir mal versucht hier die allgemeinen Vor- und Nachteile von Mieterstrom darzustellen.

Vor- und Nachteil für Vermieter

Vorteile   Nachteile 
Zusätzliche Erträge durch den Verkauf von Solarstrom an Mieter  Hoher Bürokratieaufwand bei Abrechnung, Meldungen an Netzbetreibern usw.  
Wertsteigerung der Immobilie durch Installation einer PV Anlage  Vermieter müssen als Stromlieferant auftreten** 
Steuerliche Vorteile  Risiko des Verlusts der branchenübergreifenden Gewerbesteuerbefreiung 
Förderungsfähiges Projekt  Risiko von Ertragseinbußen*** 
Mieterstromzuschlag*  Investitionskosten 
Nachhaltige Aufwertung der Immobilie    

* je nach Modell könnte der Zuschlag für den Stromverkauf wegfallen.  
** Einige Modelle verpflichten den Vermieter dazu, als Lieferanten aufzutreten.  
*** Mieter sind nicht automatisch verpflichtet den Strom abzunehmen, weshalb Wohnungsgeber möglicherweise Verluste machen können.  

Vor- und Nachteil für Mieter 

Vorteile   Nachteile 
Günstigerer Strompreis durch Wegfall von Netzentgelten  Begrenzte Kapazität der Anlage, wodurch nicht immer der gesamte Bedarf gedeckt werden kann 
Schutz vor Preisschwankungen auf dem Energiemarkt  Mögliche Bürokratische Hindernisse 
Flexibilität durch Nutzung von Solarstrom+Netzstrom  Notwendigkeit von 2 Stromverträgen**** 

**** Als Mieter schließt du mit deinem Vermieter einen Vertrag zur Stromversorgung. Da Vermieter nicht mehr verpflichtet ist eine Reststromversorgung bereitzustellen, müssen Mieter sich eventuell selbst um ihren Reststrom kümmern.  

Das “herkömmliche Mieterstrommodell” kann mithilfe des Mieterstromzuschlags für Vermieter als zusätzliche Einnahmequelle dienen, ist aber mit komplexen Regelungen und Pflichten verbunden. So muss der Besitzer der Anlage als Reststromlieferant auftreten.  

Als Hausbesitzer stellt man sich aber vor den genannten Hürden dann doch die Frage, inwiefern die sich die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Wohngebäude lohnt, oder ob man nicht lieber jeden Mieter seinen eigenen Vertrag abschließen lässt. 

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Das Mieterstrom-Modell von Pionierkraft ist eine innovative Lösung im Bereich der erneuerbaren Energien, die es Mietern ermöglicht, direkt günstigen Stromkosten zu profitieren, ohne die Hürden einer eigenen PV-Anlage überwinden zu müssen. Pionierkraft bietet eine Plattform, die speziell darauf ausgelegt ist, die Vorteile der Solarenergie in städtischen Gebieten zugänglich zu machen, indem sie es Mietern ermöglicht, von einer gemeinsamen PV-Anlage zu profitieren.

Nachhaltige Chancen für Wohnungsgeber und Bewohner 

Mieterstrom schafft Vorteile für Wohnungsgeber und Mieter. Flexible Modelle passen sich an Gebäudebedürfnisse an. Das klassische Modell ermöglicht Vermietern Einfluss und Einnahmen, erfordert aber aktive Beteiligung. Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) eignet sich für Eigentümergemeinschaften und fördert gemeinsame Energienutzung. Das Pionierkraft-Modell bietet Flexibilität, auch bei komplexen Gebäuden. Alle Modelle bieten Vermietern Chancen, zur Energiewende beizutragen, Solaranlagen zu nutzen und Immobilien aufzuwerten. Mieter profitieren von günstigem, nachhaltigem Strom. Dank Förderungen und innovativer Konzepte ist Mieterstrom leichter umzusetzen. Wer die Energiewende aktiv gestalten will, sollte diese Modelle prüfen.