Startseite • Ratgeber • Mieterstrom – Solarstrom für Wohnungsmieter und -eigentümer Mieterstrom – Solarstrom für Wohnungsmieter und -eigentümer Nutze das Dach deines Mehrfamilienhauses, produziere Solarstrom für deine Bewohner und sichere dir nachhaltige Energie sowie attraktive Zusatzeinnahmen! Peter Knuth 05 März 2025 ・4 Min Lesezeit Teilen Inhaltsverzeichnis Das EEG-MieterstrommodellFazit: Mieterstrom – geringer Aufwand, großes PotenzialVideo: Wie Solarstrom jetzt auch für Wohnungsbewohner erreichbar wird Rund die Hälfte der deutschen Bevölkerung lebt in Wohnungen – sei es als Mieter oder Wohnungseigentümer. Doch während Eigenheimbesitzer bereits seit Jahrzehnten von günstigem und umweltfreundlichem Solarstrom profitieren, kamen Bewohner von Wohnungen nicht in diesen Genuss. Gebäudeeigentümer standen vor viel zu komplexen regulatorischen Hürden, die solche Projekte unwirtschaftlich gemacht hatten. Der Gesetzgeber hat reagiert und den rechtlichen Rahmen angepasst, um den Bezug von Solarstrom für Bewohner von Mehrparteienhäusern zu erleichtern und für die Vermieter attraktiver zu machen. 💡Begriffserklärung Eine kurze Erläuterung zu den Begrifflichkeiten: Unter dem Betreiber kann im Nachfolgenden der Wohnungsvermieter, eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder ein Drittanbieter gemeint sein. Mit Letztverbraucher sind entweder Wohnungsmieter oder -eigentümer gemeint. Verschiedene Mieterstrom-Modelle ermöglichen es mittlerweile, dass Immobilienbesitzer ihren Mietern Solarstrom verkaufen oder WEGs gemeinsam eine Photovoltaikanlage anschaffen können. Voraussetzung für alle Modelle ist die Vorgabe, dass der Solarstrom nicht über das öffentliche Stromnetz transportiert werden darf. Dieses insgesamt sehr komplexe Thema möchte ich Ihnen in diesem Artikel kurz vorstellen und die wichtigsten Modelle bzw. technischen Abrechnungsmodelle erläutern. Leider besteht bei vielen potenziellen Betreibern die Meinung, dass der Aufwand sehr groß ist und es sich nicht rechnet. Das ist zum Glück mittlerweile anders. Photovoltaik auf großen Mehrfamilienhäusern Das EEG-Mieterstrommodell Das „klassische“ Mieterstrommodell, vom Begriff her wohl bekannteste Modell ist das EEG- Mieterstrommodell, das 2017 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt wurde. Bei diesem Modell wird der Betreiber der Photovoltaikanlage Vollversorger für den Mieter. Das bedeutet, der Wohnungsmieter schließt nur einen Stromvertrag über den gesamten Strombezug mit dem jeweiligen Betreiber. Der Betreiber muss sich neben dem Solarstrom auch um den Reststrom kümmern, mischt diese beiden Stromquellen und verkauft sie an den Mieter. Der Betreiber wird damit zum Energieversorger für den Mieter. Die nötige Messtechnik für den Mieterstrom muss mit dem jeweiligen Netzbetreiber abgestimmt werden. Typischerweise kommt es zu zusätzlichen Kosten für die Umsetzung des erforderlichen Messkonzepts. Auch die Abrechnung mit dem Mieter muss allen regulatorischen Anforderungen an eine Stromabrechnung genügen. Für den Mehraufwand erhalten Betreiber je nach Photovoltaikanlagen Größe einen monetären Ausgleich von rund 2 ct/kWh. Diese Zuschläge gelten ausschließlich für den direkt an die Mieter gelieferten Solarstrom. Zudem darf beim EEG-Mieterstrommodell der Stromliefervertrag nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden. Die maximale Vertragslaufzeit ist gesetzlich auf 24 Monate beschränkt. Danach können Mieter mit einer Frist von einem Monat kündigen. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung Das GGV-Modell ist ein Versorgungsmodell aus dem „Solarpaket I“, das am 16.05.2024 in Kraft getreten ist. Bei diesem Modell beliefert der Betreiber den Letztverbraucher nur mit Solarstrom, den Reststrom bezieht der Letztverbraucher weiterhin beim Stromversorger seiner Wahl. Die Aufteilung des Solarstroms erfolgt anhand des zwischen den teilnehmenden Letztverbrauchern und dem Betreiber vereinbarten Aufteilungsschlüssels. Der Aufteilungsschlüssel muss dem Netzbetreiber vom Betreiber der Gebäudestromanlage mitgeteilt werden. Liegt dem Netzbetreiber keine Information vor, wird die erzeugte Energie zu gleichen Teilen auf die teilnehmenden Letztverbraucher verteilt. Voraussetzung für dieses Modell ist eine Vollausstattung des Gebäudes mit intelligenten Messsystemen (iMSys bzw. Smart-Meter). Der Betreiber muss sich um die Jahresabrechnung kümmern, und der Letztverbraucher bekommt zwei Abrechnungen. Wie auch beim EEG-Mieterstrom, darf der Stromliefervertrag nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden und es gilt die gesetzliche maximale Laufzeit von 24 Monaten mit anschließendem monatlichen Kündigungsrecht durch den Mieter. Hast du Interesse an einem Mieterstrommodell? Egal ob Strom, Wärme oder Mobiliät, unser enerix Partner in deiner Nähe findet genau das richtige Angebot für dich. Jetzt Beratung vereinbaren Das Pionierkraftmodell Das Pionierkraftmodell ist kein Mieterstrommodell im eigentlichen Sinne, sondern ermöglicht eine sogenannte Ergänzungsstromlieferung. Auf Basis der bestehenden Gesetze hat Pionierkraft mit dem Pionierkraftwerk dafür eine unbürokratische technische Lösung etabliert. Der Letztverbraucher hat wie beim GGV zwei Stromlieferanten und erhält zwei Stromrechnungen. Anders als beim GGV benötigt dieses Modell aber keinen Aufteilungsschlüssel und keine Änderung am bestehenden Zähler-Messkonzept im Gebäude. Insbesondere sind bei der Lösung von Pionierkraft keine Smart-Meter erforderlich. Dafür wird für jede Wohnung, die PV-Strom nutzen möchte ein Pionierkraftwerk eingebaut, in dem ein geeichter Zähler integriert ist und eine rechtssichere Abrechnung ermöglicht. Der Solarstrom wird so an alle Letztverbraucher verteilt, dass jeder die gleiche Autarkie erreicht. Mehrere Pionierkraftwerke zur Verteilung des Solarstroms an die Bewohner. Fazit: Mieterstrom – geringer Aufwand, großes Potenzial Mieterstrom-Modelle bieten ein enormes Potenzial, um den Eigenverbrauch von Solarstrom in Mehrparteienhäusern zu erhöhen und gleichzeitig Energiekosten für die Bewohner zu senken. Der Aufwand für die Umsetzung ist überschaubar, denn mit dem richtigen Fachbetrieb für die Installation und einem Anbieter, der die Abrechnung managt, lassen sich Mieterstrom-Modelle problemlos realisieren. Video: Wie Solarstrom jetzt auch für Wohnungsbewohner erreichbar wird PlayMieterstrom erklärt: Wie Solarstrom jetzt auch für Wohnungsbewohner erreichbar wird Peter Knuth Peter Knuth ist Mitbegründer und Geschäftsführer von enerix, einem Unternehmen, das sich auf die Installation von Photovoltaikanlagen spezialisiert hat. Nach seiner handwerklichen Ausbildung und einem Maschinenbaustudium hat er 2002 seine... Erfahre mehr über mich Ratgeber Kategorien Ratgeber: Photovoltaik Photovoltaikanlagen: Übersicht & Vorteile Photovoltaik Förderungen Repowering Photovoltaik Photovoltaikanlage Kosten Wechselrichter Ratgeber: Stromspeicher Stromspeicher: Übersicht & Vorteile Stromspeicher nachrüsten Bidirektionales Laden Stromspeicher mit Notstromversorgung Ratgeber: Wärmepumpe Wärmepumpe: Übersicht & Vorteile Wärmepumpe Kosten Bereit für den Einstieg in die Photovoltaik? Entdecke unseren umfassenden Leitfaden für deine Solaranlage! Jetzt kostenfrei bestellen Finde den passenden enerix Partner aus deiner Region Wir beraten dich Hersteller-unabhängig vor Ort Partner finden Das könnte dich auch interessieren Denkmalschutz und Photovoltaik: So lässt sich beides vereinen Das neue Solarpaket erleichtert den Bau von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Aber was bedeutet das in der Realität? 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