§14a EnWG – Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

Das Energiewirtschaftsgesetz strukturiert den deutschen Energiemarkt und beeinflusst die Energieversorgung. Informiere dich über die wesentlichen Regelungen und deren Auswirkungen auf deinen Alltag.

§14a EnWG

§14a EnWg – Am 1. Januar 2024 trat eine Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft, die besonders für Betreiber von PV-Anlagen, Elektrofahrzeugen und Wärmepumpen relevant ist. Hintergrund der Neuregelung ist die zunehmende Elektrifizierung des Mobilitäts- und Wärmesektors, die für höhere Netzbelastungen sorgt. Die neue Regelung soll durch netzorientierte Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen zur Entlastung des Stromnetzes beitragen und die Netzstabilität sichern. Im §14a EnWG wird die Netzentlastung durch die netzorientierte Dimmung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen geregelt. Was genau es mit dem Energiewirtschaftsgesetz auf sich hat, was das für deine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bedeutet und wie du sogar von der neuen Regelung in § 14a EnWG profitieren kannst, erfährst du in diesem Text.

Die Entstehung des §14a EnWG

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein Gesetz des Bundesministeriums für Wirtschafts- und Klimaschutz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung. Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung eine „möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche“ leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas sowie einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb im Bereich der Energieversorgung sicherstellen. Zum 1.1.2024 gab es mit dem Input der Bundesnetzagentur Neuerungen im Gesetz. Diese besagen, dass der Netzbetreiber deine „steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“ ohne Wartezeit ans Netz anschließen muss. Dafür darf er die Leistung einer solchen steuerbaren Verbrauchseinrichtung drosseln, wenn eine Überlastung des Netzes besteht. Dafür, dass er das tut, muss der Verteilnetzbetreiber ein zeitvariables Netzentgelt einführen.

Für Kunden bedeutet das: Beschleunigung von Netzanschlüssen und weniger Kosten. Denn wer es ermöglicht, dass der Netzbetreiber die eigenen (steuerbaren) Verbrauchseinrichtungen netzorientiert ansteuern kann, der bezahlt nach §14a EnWG ein niedrigeres Netzentgelt. Im Zusammenspiel mit einem HEMS kannst du davon sogar sehr stark profitieren. Was genau es damit auf sich hat, erklären wir dir unten.

Neuregelung zur Entlastung des Stromnetzes

Die Wärme- und Energiewende soll vorrangig mit Elektrofahrzeugen, sowie Wärmepumpen und dem Strom aus Erneuerbaren Energien erfolgen. Das Problem dabei: Das Stromnetz in Deutschland ist noch nicht auf dem notwendigen Stand, um eine derartige Netzbelastung auszuhalten. Die Bundesnetzagentur will deshalb durch die Neuregelung zur Steuerung von Verbrauchseinrichtungen das Stromnetz stabilisieren und eine Überlastung vermeiden. Dafür muss jeder Netzbetreiber sein Netz präzise überwachen und bei Überlastung dieses Netzes eingreifen können.

Das Gesetz macht daher Vorgaben zur Integration von steuerbaren Anwendungen mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW. Diese steuerbaren Verbrauchseinrichtungen können bei zu hoher Netzauslastung durch den Netzbetreiber angesteuert und gedimmt werden.

Welche steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind durch den § 14a EnWG betroffen?

Die Neuregelung von §14a EnWG ist für alle verpflichtend, die steuerbare Verbrauchseinrichtungen betreiben und diese ab dem 01. Januar 2024 in Betrieb genommen haben. 

Teil des Begriffs Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind nach §14a EnWG.

  • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
  • Wärmepumpen inklusive Zusatz- oder Notheizung (bzw. Heizstäbe)
  • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, also Batteriespeichersysteme
  • Anlagen zur Raumkühlung (Klimaanlagen)

Bei Wärmepumpen gilt der Zusatz, dass sie fest im Gebäude installiert und zentral steuerbar sein müssen.

Was wenn ich die Verbrauchseinrichtungen (vor 01. Januar 2024) installiert habe?

§14a EnWG greift verpflichtend für steuerbare Geräte die nach dem 01. Januar 2024 installiert und in Betrieb genommen wurden. Er kann aber auch für Geräte greifen, die bereits vor dem Stichtag in Betrieb genommen wurden. Hierzu gilt dann eine Übergangsregelung. Mehr dazu unten.

Das alleinige Bestehen von Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen, Klimaanlage oder Stromspeicher sorgt aber nicht automatisch dafür, dass die genannten Geräte unter die Neuregelung von §14a EnWG fallen. Hierzu müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. 

Deine Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage oder dein Stromspeicher müssen, um unter dieses Gesetz zu fallen 

  • im Niederspannungsnetz angeschlossen sein
  • Über 4,2 kW Leistung beziehen
  • Nach dem 01. Januar 2024 in Betrieb genommen und vom Elektroinstallateur angemeldet worden sein
Der Messstellenbetreiber kann deine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen dann ansteuern, wenn nach §14a EnWG bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Du siehst, nur weil du eines der genannten Geräte hast, fällt es nicht unbedingt unter §14a. Selbst wenn dem so sein sollte, sind die Hürden für den Netzbetreiber zur Steuerbarkeit deiner Geräte.

Wie lange darf abgeregelt werden?

️Keine Angst. § 14a EnWG erlaubt keine beliebig lange Dimmung deiner steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf deine Verbraucher nicht beliebig lang ansteuern. Der Verbrauch dieser Geräte darf maximal 2h am Tag auf 4,2 kW gedrosselt werden.

Damit betrifft das Gesetz auch nur Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung über 4,2 kW, die nach dem 01. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden.  

Technik und Kosten

 Damit der Netzbetreiber auf deine steuerbaren Verbraucher zugreifen kann, muss die Anbindung zur Steuereinrichtung des Netzbetreibers gewährleistet werden. Meist geschieht dies über sogenannte Relais. Strom wird hier als Signal an einen “potenzialfreien Kontakt” gelegt. Als Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bist du für die nötige Mess- und Steuersysteme verantwortlich. Das bedeutet, dass du sowohl ein intelligentes Messsystem sowie eine FNN-Steuerbox benötigst. Die Steuerbox sendet dann ein Signal via Relais oder via EEBus an deine Verbrauchsgeräte. Sollte der Leistungsbezug dieser Geräte über 4,2 kW liegen, könnte der Netzbetreiber deine Geräte dimmen. 

Wie wahrscheinlich ist eine Abregelung deiner steurbaren Verbrauchseinrichtungen?

§14a EnWG setzt sehr hohe Hürden für den Netzbetreiber. Denn sollte sich der Netzbetreiber dafür entscheiden, zu dimmen, wird er in Zukunft eingeschränkt. Dann darf er nämlich nach 2 Jahren nur noch abregeln, wenn ein Engpass im Netz festgestellt wird. Diese Art der Abregelung nennt man Reaktives Abregeln.

Für den Einbau der benötigten Technik fragst du am besten bei deinem zuständigen Netzbetreiber an. Falls der Netzbetreiber in deinem Fall keinen Steuerungsbedarf hat, kann er auf den Einbau der Messtechnik verzichten. Die Netzgeltentschädigung oder Netzentgeltreduzierung bekommst du dann auch, obwohl deine Geräte noch nicht angesteuert werden können. Wie sich diese zusammensetzt, erfährst du unten. 

Netzstabilität und Reduzierung der Netzentgelte

Wer dem Netzbetreiber die Steuerung der eigenen Verbrauchseinrichtungen erlaubt, profitiert von einer Reduzierung des Netzentgelts. Die Entschädigung ist dabei in drei Module aufgeteilt:

  1. Modul 1 – Basis-Entschädigung für die Steuerbarkeit
  2. Modul 2 – Vergütung bei erhöhter Steuerungsbereitschaft
  3. Modul 3 – Zeitvariable Netzentgelte (ab Mai 2025 verfügbar)

Hinweis: Modul 1 und 2 sind nicht miteinander kombinierbar. Du musst dich also für eines dieser Module entscheiden.

grafik module netzentgelt

Das zeitvariable Netzentgelt – Modul 3

Modul 3 bietet zusätzliches Einsparpotenzial, wenn du ein zeitvariables Netzentgelt wählst. Hierzu kannst du ein Energiemanagementsystem (HEMS) nutzen, das den Betrieb deiner Geräte an das variable Entgelt anpasst. So kannst du deinen Stromverbrauch gezielt in kostengünstige Zeitfenster verlegen.

Zeitvariables Netzentgelt – noch mehr Einsparpotenzial

Falls du als Kunde zusätzlich zum Basis-Tarif das zeitvariable Netzentgelt (Modul 3) wählst, kann eine HEMS-App die Geräte automatisch an die variablen Strompreise anpassen. So optimiert sie den Betrieb der Geräte auf die schwankenden Tarife, was weitere Einsparungen ermöglicht.

Wie funktioniert das zeitvariable Netzentgelt?

  1. Direkte Steuerung durch den Netzbetreiber: Steuerbare Verbraucher werden mit der Steuereinrichtung des Netzbetreibers verbunden, wodurch Kunden Anspruch auf die Netzentgelt-Entschädigung (Pauschale nach Modul 1) erhalten.
  2. Variable Netzentgelte ab 2025: Ab dem 1. Mai 2025 können Kunden zusätzlich die Netzentgelt-Entschädigung nach Modul 3 beantragen, die auf einem variablen Netzentgelt basiert.
  3. Keine zusätzliche Hardware notwendig: Die App erfordert keine zusätzliche Hardware, was weitere Kosten vermeidet. Zudem ist derzeit unklar, welche Steuerboxen künftig vom Netzbetreiber anerkannt werden.

Vorteile durch die Nutzung eines EMS. 

Wenn du es clever anstellst, kannst du also auch finanziell von dieser Abregelung profitieren. Wie beschrieben erhältst du eine Pauschale von 110 bis 190 Euro jährlich.  Wenn du deinen Stromverbrauch außerdem gezielt verschiebst, kannst du auch von sogenannten zeitvariablen Netzentgelten profitieren. Die pauschale Entschädigung bekommst du, wenn du die Anbindung für den Netzbetreiber vorbereitest. 

Ein Hardware HEMS, welches sich vom Netzbetreiber ansteuern lässt, bietet erstmal keinen Mehrwert. Der Grund dafür ist simpel. Die hohen Hürden für Netzbetreiber sorgen dafür, dass diese so gut wie nie von ihrem Anrecht auf Dimmung Gebrauch machen werden. Daher würden auch die Kosten für ein Hardware HEMS, welches die Steuerbefehle des Netzbetreibers aufnimmt und an die Verbraucher verteilt, den Nutzen deutlich übersteigen. 

Ein Cloud basiertes HEMS bietet sich hier deutlich besser an. Dabei werden zwar, wie bei einem Hardware HEMS die Geräte auf die variablen Netzentgelte angepasst und optimiert, aber ein Cloud basiertes HEMS ist deutlich günstiger und amortisiert sich somit schneller. Dadurch kannst du früher mehr Gewinn erzielen.

Der Netzbetreiber kann also eine netzorientierte Steuerung deiner Verbraucher vornehmen, sofern sie einen Verbrauch haben, der über 4,2 kWh liegt. 

Ein Energiemanagementsystem verschafft dabei Abhilfe. Ein solches System verschiebt die Ladevorgänge und Heizphasen in Zeiten, in denen der Strompreis günstiger ist, damit wird einer Ansteuerung durch den Netzbetreiber vorgebeugt. Bevor du dich aber für ein Modul oder Energiemanagementsystem (Cloud oder Hardware) entscheidest, solltest du mit deinem regionalen Solaranbieter sprechen der dir alle passenden Informationen für deine steuerbaren Verbraucher geben und eine für dich passende Lösung finden kann. 

Nutze § 14a EnWG zu deinen Gunsten!

Mit der neuen Regelung wird verfolgt die Bundesnetzagentur das Ziel, die Netzstabilität zu erhöhen und gleichzeitig den Ausbau von Elektromobilität und Wärmepumpen zu fördern. Es ist aber bei weitem nicht so kompliziert, wie es erscheint und du kannst daraus sogar Gutes ziehen. Die Hürden von § 14a EnWG sind zu hoch, weshalb Netzbetreiber nur im Notfall deine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen dimmen werden. Für die Netzbetreiber ist es aufgrund dieser Hürden meist sogar lukrativer das Netz auszubauen, als deine Betreiber zu dimmen. Andererseits kannst du aber auch von den Chancen, welche die Netzentgeltreduzierung, liefert deutlich profitieren. Wenn du also eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach dem 01. Januar 2024 installiert hast, solltest du diese Chancen der Netzentgeltreduzierung nutzen und daraus Profit schlagen.

Sinnvoll ist dafür der Einsatz eines Cloud-basierten Energiemanagementsystems, das sich den variablen Netzentgelten anpasst, dir maximale Einsparungen ermöglicht und sich schneller als ein Hardware HEMS amortisiert.
Bevor du dich jedoch für eine Lösung entscheidest, lohnt sich eine Beratung mit deinem regionalen Anbieter, um die beste Strategie für deine spezifischen Anforderungen zu finden.

Video: §14a EnWG – Chancen und Herausforderungen für Hausbesitzer einfach erklärt

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