Photovoltaik Förderungen

Eine direkte staatliche Photovoltaik Förderung gibt es nicht mehr, doch anderweitge Programme fördern weiterhin den Ausbau erneuerbarer Energien. Ob für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Wallboxen – wir zeigen dir aktuelle Fördermöglichkeiten.

Photovoltaik Förderung

Jetzt mögliche Zuschüsse und Finanzierungen sichern!

Die staatliche Photovoltaik Förderung ist in den vergangenen Jahren aufgrund der gesunkenen Kosten für Solaranlagen, Stromspeicher oder auch für Wallboxen zurügefahren worden. Dennoch gibt es verschiedene Investitionszuschüsse. Auf dieser Seite haben wir die uns bekannten PV-Förderungen zusammengestellt. Der Überblick zeigt die verfügbaren Photovoltaik Förderungen der Bundesländer und Kommunen für Solaranlagen, Batteriespeicher und Wallboxen.

Wichtig: Photovoltaikanlagen und Stromspeicher refinanzieren sich in der Regel durch die Reduzierung der Energiekosten. Eine Photovoltaik Förderungen sollte bei der Entscheidung für eine Solaranlage oder eines Stromspeichers nicht im Vordergrund stehen.

Photovoltaik Förderung im Überblick

Wer fördert Photovoltaik, Stromspeicher und Wallboxen?
Sowohl der Bund, die Länder, zahlreiche Kommunen und auch Unternehmen stellen Zuschüsse für Photovoltaikanlagen zur Verfügung. So soll der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland weiter gesteigert und die Abhängigkeit von umweltbelastenden Energien reduziert werden. Im Rahmen der verschiedenen Förderprogramme werden neben den PV-Anlagen auch die Anschaffung von Stromspeichern und Wallboxen gefördert. Wenn Sie also den Antrag auf eine Förderung entsprechend den Regularien rechtzeitig stellen, können Sie bei der Umsetzung Ihres Solar-Projektes bares Geld sparen. Zusätzlich werden oft auch PV-Module gefördert, was die Attraktivität solcher Projekte weiter erhöht.

Welche Arten von Solar-Forderung gibt es 2024?

  • Bundesweite Förderungen für PV, Speicher und Wallboxen
  • Landes und kommunale Förderprogramme
  • Zuschüsse von Unternehmen
  • Zinsgünstige Kredite

EEG Vergütung: Förderung über das Erneuerbare Energien Gesetz

Das „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG) ist das entscheidende Instrument zur Förderung von Photovoltaikanlagen in Deutschland. Jede Kilowattstunde, die aus einer Solaranlage oder aus anderen erneuerbaren Energieanlagen erzeugt wird, muss vom regionalen Stromnetzbetreiber abgenommen und vergütet werden. Betreiber erhalten 20 Jahre lang eine garantierte Vergütung für den eingespeisten Strom.

Zu Beginn des EEG war die Einspeisevergütung für Solarstrom wesentlich höher und lag zu Höchstzeiten im Jahr 2004 bei 57,4 Ct/kWh zzgl. MwSt. wogegen der Bezugsstrom bei nur 18 Ct/kWh dem Verbraucher kostete. Heute hat sich die Situation gedreht. Die Kilowattstunde elektrische Energie kostet zwischenzeitig 36,19 Ct/kWh, für die eingespeiste Kilowattstunde erhält man als Betreiber einer Überschussanlage nur noch 8,1 Ct/kWh. Dafür sind aber auch die Anlagenkosten in den vergangenen Jahren erheblich gesunken. Aufgrund der sinkenden Vergütung und den steigenden Strompreisen wird der Eigenverbrauch von Solarstrom immer attraktiver. Mit Stromspeichersystemen kann ein möglichst hoher Eigenverbrauch erzielt werden.

Entwicklung der durchschnittlichen Einspeisevergütung 2000 – 2004

Entwicklung EEG Einspeiseverguetung 2024

EEG Einspeisevergütung Photovoltaik 2022 – 2024

Im Juli 2022 wurde das EEG 2023 verabschiedet und die neuen Einspeisevergütungen festgelegt. Anders als bisher wird in Überschuss- und Volleinspeiseanlagen unterschieden. Überschussanlagen oder auch Eigenverbrauchsanlagen sind Anlagen, bei denen nur der Überschuss ins Netz geht und der Großteil des produzierten Stroms selbst verbraucht wird.
Volleinspeiseanlagen dagegen sind Anlagen, bei denen der gesamte Solarstrom ins Netz eingespeist und verkauft wird. Typische Einfamilienhausanlagen bis 10 kWp erhalten 8,0 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer als 10 kWp, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 6,9 Cent pro kWh.

bis 10 kWp bis 40 kWp bis 100 kWp
Überschussanlagen
8,0ct/kWh 6,9ct/kWh 5,6ct/kWh
Volleinspeiseanlagen
12,8ct/kWh 10,7ct/kWh 10,7ct/kWh

Beispielrechnung PV für eine 14 kWp Eigenverbrauchsanlage: Eine 14 kWp-Anlage mit Eigenversorgung erhält für die ersten 10 kWp 8,0 Ct/kWh und für die verbleibenden 4 kWp 7,1 Ct/kWh, im Durchschnitt also 7,69 Ct/kWh (10 x 8,0 + 4 x 6,9 = 7,69 Ct/kWh).

Wichtiger Hinweis: In verschiedenen Veröffentlichungen liest man höhere Vergütungssätze. Diese Vergütungssätze gelten für Anlagen, wenn deren erzeugte Solarstrom an einen Direktvermarkter verkauft wird. Wir haben diese Werte in unsere Tabelle nicht aufgenommen, weil eine Direktvermarktung bei Einfamilienhausanlagen in der Regel nicht vorkommt.

Förderstufen KFN und KFN-QNG

Nachfolger der KfW40plus-Förderung
Seit dem 01. März 2023 gibt es für Neubauten die Förderstufen KFN (klimafreundliches Wohngebäude) und KFN-QNG (klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Siegel). Diese Förderungen sind speziell für Wohngebäuden mit einer bestimmten Anzahl an Wohneinheiten konzipiert, von denen Eigentümer, Mieter oder kleine und mittlere Unternehmen profitieren können. Diese gelten als Nachfolger der nicht mehr bestehenden KfW40plus-Förderung. Die Neuerungen haben wir für Sie auf einer eigenen Seite zusammengefasst.

80 % BAFA-Zuschuss auf die Energieberatung

Bafa Förderung Energieberatung

Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.

Gegenstand der Förderung
Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.

Höhe der Förderung

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung
Zur Bafa-Seite

Photovoltaik Förderung der Länder und Kommunen

Photovoltaikanlage
Photovoltaikanlage

Neben der bundesweiten EEG-Förderung gibt es in verschiedenen Bundesländern, Städten und Gemeinden ganz unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Häufig wird statt der Photovoltaikanlage die Anschaffung eines Stromspeichers gefördert, der in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert wird. Bei allen Förderungen musst du beachten, dass für die unterschiedlichen Förderprogramme auch unterschiedliche Bedingungen gelten, über die du vorab informieren solltest. Gibt es eine Photovoltaik Förderung, dann solltest du mit deiner Entscheidung nicht zu lange warten, die Töpfe sind immer schnell ausgeschöpft. Die Förderprogramme von Bund, Ländern und der EU sind in der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums hinterlegt.

Der „BW-e-Solar-Gutschein“ fördert Elektroautos in Kombination mit Solaranlagen. Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen oder Vereine. Voraussetzung für 1.000 Euro Förderung ist die Anschaffung eines vollelektrischen Pkw, Leicht- oder Nutzfahrzeuges mit höchstens 160 Kilowatt (kW) Motorleistung und eine vorhandene oder geplante Photovoltaikanlage. Wird außerdem eine Ladestation an der Wand installiert, gibt es für diese Wallbox zusätzlich 500 Euro vom Land – und somit eine Gesamtfördersumme von 1.500 Euro.

Der Gesamtfördertopf beläuft sich auf sechs Millionen Euro. Das reicht für ungefähr 5.000 Anträge. Der BW-e-Solar-Gutschein versteht sich als Weiterentwicklung des bis dato bestehenden und sehr erfolgreichen BW-e-Gutscheins. Alle Details zum e-Gutschein hier.

Bezirke, Kommunen und Gemeinden in Baden-Würrtemberg mit eigenen Förderprogrammen:

Das 10.000-Häuser-Programm des Landes Bayern wurde eingestellt. Die Antragsplattform ist seit dem 22.04.2022 endgültig geschlossen. Eine Wiederaufnahme der PV-Speicher-Förderung durch den Freistaat Bayern ist nicht vorgesehen. Hier klicken für mehr Details.

Die Energiewende ist ohne eine Wärmewende nicht machbar. Um den Anteil an Stromversorgung aus erneuerbaren Energie zu erhöhen und die eigenen Stromkosten zu senken, hat das Bundesland Bayern mit dem “EnergieBonusBayern” eine weitere Fördermaßnahme ins Leben gerufen.

Das “PV-Speicher-Programm” richtet sich an Eigentümer und Bauherren selbst genutzter Ein- und Zweifamilienhäuser einschließlich Reihenhäuser. Gefördert wird die Installation eines neuen Stromspeichers in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage. Alle Details zum PV-Speicher-Programm findest du hier.

Eine Übersicht zur Förderungen in Bayern findest du hier.

Bezirke, Kommunen und Gemeinden in Bayern mit eigenen Förderprogrammen:

Das Förderprogramm EnergiespeicherPLUS wurde 2022 eingestellt und durch SolarPLUS erweitert und fortgeführt.

Hier gibt es die aktuellsten Infos zu SolarPlus.

Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Investition in ein Stromspeichersystem für Solarstrom in Ihrem Eigenheim.

Hier geht’s zu den Details.

Aktuell gibt es keine Förderungen für Photovoltaik in Bremen.

Aktuell gibt es keine Förderungen für Photovoltaik in Hamburg.

In Hessen gibt es keine landesweite Solarförderung.

Bezirke, Kommunen und Gemeinden in Hessen mit eigenen Förderprogrammen:

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert über “Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen” gewerbliche Stromspeicher mit einem Nettobetrag von 20.000 €. Hier weitere Details zum Förderprogramm.

Das Förderprogramm über die NBank ist ausgelaufen.

Bezirke, Kommunen und Gemeinden in Niedersachsen mit eigenen Förderprogrammen:

Das Förderprogramm über die NBank ist ausgelaufen.

Bezirke, Kommunen und Gemeinden in Niedersachsen mit eigenen Förderprogrammen:

Update Juni 2023

Die Förderungen der Stromspeicher und Wallboxen sind leider ausgelaufen.

Themen, die aktuell gefördert werden:

  • Freiflächen-Photovoltaikanlagen ab 100 kWp ohne EEG Förderung – 20%, max. 500.000 €
  • Floating-Photovoltaikanlagen, Agri-Photovoltaikanlagen ab 100 kWp ohne EEG Förderung – 25%, max. 1.000.000 €
  • PV-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden mit Batteriespeicher, max. 90%, max. 350.000 €
  • Planungs- und Beratungsdienstleistungen zum PV-Ausbau für Unternehmen, priv. Hochschulen, Forschungseinrichtungen, max. 70%, max. 35.000 €
  • Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrfamilienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen PV-Anlage ab 30 kWp, max 45%, max. 20.000 €
  • Fassaden PV, max. 350 €/kWp, max. 50.000 €
  • PV-Carports mit über 10 Stellplätzen, max.  500 €/kWp, max. 50.000 €

Förderungen in Bochum

Die Stadt Bochum fördert ab 2023 neue Solarstrom-Anlagen mit bis zu 2.250 Euro Zuschuss. Hierfür stellt die Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit insgesamt einen Fördertopf von 100.000 Euro bereit.

Weitere Infos hier.

Förderungen in Essen

Auch im Jahr 2023 werden von der Stadt Essen Neuinstallationen von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) wieder gefördert. Die Fördersumme für 2023 liegt bei insgesamt 2,385 Millionen Euro.  Ab 1. März 2023 können Bürger*innen eine Förderung beantragen.

Weitere Informationen hier.

Bezirke, Kommunen und Gemeinden in NRW mit eigenen Förderprogrammen:

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Anschaffung eines fest installierten Batteriespeichers in Zusammenhand mit einer neu installierter Photovoltaikanlage. Gefördert werden Privathaushalte, kommunale Liegenschaften sowie Unternehmen und Vereine mit einem Zuschuss von 100 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität. Weitere Informationen zum Solar-Speicher-Programm in Rheinland-Pfalz findest du hier. Das Programm ist leider ausgelaufen.

Bezirke, Kommunen und Gemeinden in Rheinland-Pfalz mit eigenen Förderprogrammen:

Im Saarland gibt es aktuell keine Förderung für Photovoltaikanlagen.

Aktuell gibt es in Sachsen keine Förderungen für Photovoltaik.

Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt keine Förderungen für Photovoltaik.

Zusätzlich zur Förderung des Bundes fördert das Bundesland Thüringen Stromspeicher mit 300 Euro pro kWh Speicherleistung und Photovoltaikanlagen (bis 10 kWp) mit 900 Euro pro kWp. Mehr Infos auf der offiziellen Webseite des Landes Thüringen. PV-Förderung Solar Invest

Günstige Finanzierungsmöglichkeiten

enerix Photovoltaik Finanzierung

Photovoltaik Finanzierung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt mit einem Zuschuss von bis zu 80 % eine professionelle Solarberatung. Dieser erste Schritt hilft, das Potenzial für Photovoltaikanlagen und andere Energieeffizienzmaßnahmen im eigenen Gebäude zu erkennen. Die Beratung bestimmt die optimale Anlagengröße und -ausrichtung und zeigt weitere Fördermöglichkeiten auf. Dank des Zuschusses bieten wir Ihnen die Beratung ab 990 € an.

Zur enerix PV-Finazierung

Photovoltaik Förderung über öffentliche KfW-Kredite

Eine indirekte Photovoltaik Förderung bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem Kreditprogramm 270 „Erneuerbare Energien-Standard“. Dabei handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit für Anschaffung einer Photovoltaikanlage. Mit dem Kredit kannst du sowohl die PV-Anlage, den Stromspeicher und die Kosten für die Planung, Projektierung sowie für die Installation der Anlage finanzieren. So kommst du ganz ohne Eigenmittel in den Genuss einer eigenen Anlage.

Was wird gefördert?

Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen. 

Das Wichtigste über den KfW-Kredit in Kürze

  • Kredit ab 4,75 % effektivem Jahreszins
  • Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
  • Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
  • Für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

Weitere Förderungen der KfW

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Sanierung zum Effizienz­haus eine Photovoltaik-Anlage einbauen und dafür keine Förderung bzw. Ein­speise­vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch nehmen, können Sie von der Förder­produkten der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) und damit von den (Tilgungs-)zuschüssen profitieren.

  • Wohngebäude – Kredit 261, 262
  • Wohngebäude – Zuschuss 461

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