Solaranlage anmelden – alles rund um die Bürokratie beim Solarstrom

Melde deine Solaranlage rechtzeitig bei Netzbetreiber, Marktstammdatenregister und Finanzamt an. So vermeidest du Bußgelder und sicherst dir Einspeisevergütungen und Förderungen. Erfahre hier, wie es funktioniert.

Beitragsbild: Photovoltaikanlage auf Dach

Wenn du dich für eine Solaranlage entscheidest, dann bringt das nicht nur wertvollen Strom aus erneuerbaren Energien, sondern auch Verpflichtungen mit sich. Zum Beispiel musst du die Solaranlage bei gewissen Stellen anmelden. Wir erklären dir welche das sind und wie das funktioniert. 

Solaranlagen werden immer beliebter. Laut dem Statistischen Bundesamt gab es im März 2023 rund 2,6 Millionen PV-Anlagen in Deutschland. Zusammen schafften sie eine Nennleistung von 70.600 Megawatt. Im Vergleich zum Monat davor war das ein Anstieg um 16 Prozent. All diese Solaranlagen müssen bei diversen Stellen angemeldet werden. Zum Teil schon bevor die Anlage überhaupt gebaut wird. Kommst du dieser Pflicht nicht nach, kann es passieren, dass du ein Bußgeld zahlen musst. In diesem Artikel erklären wir dir, wo du die Anlage anmeldest, wann du das tun sollst und was sich in den letzten Jahren dabei verändert hat. 

Bei diesen Stellen musst du deine Solaranlage registrieren 

Wer eine Solaranlage betreibt, muss diese bei diversen Stellen anmelden. Je nach Größe der Anlage können das bis zu vier unterschiedliche Anlaufstellen sein: 
 

  • Anmeldung beim Netzbetreiber (alle Anlagen) 
  • Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (alle Anlagen) 
  • Finanzamt (alle Anlagen) 
  • Gewerbe- bzw. Ordnungsamt (nur Anlagen über 30 kWp) 


Die einzige PV-Anlage, die du nirgends anmelden musst, ist die Inselanlage. Denn sie ist nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden. Eine Inselanlage meint zum Beispiel Solarmodule auf einem Wohnmobil oder einem Gartenhäuschen.

Anmeldung beim Netzbetreiber und der Netzagentur 

Mit deiner PV-Anlage bist du unweigerlich mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden. Ganz egal, ob du Strom in das Netz einspeist oder nicht. Deshalb musst du die Anlage beim Netzbetreiber anmelden. Und zwar schon bevor sie in Betrieb geht. Dein Energieversorger prüft vor der Installation, ob die geplante Solaranlage mit dem Netz kompatibel ist. Das ist eigentlich reine Formsache und es sollten dabei keine Probleme entstehen. Warum solltest du das so früh machen? Laut Gesetz hat der Netzbetreiber für die Überprüfung gut acht Wochen Zeit. Es wäre also ärgerlich, wenn deine Anlage bereits installiert ist, du sie aber zwei Monate nicht benutzen kannst. Der Netzbetreiber erstellt dann ein Inbetriebnahmeprotokoll. Danach kann die Anlage ans Netz gehen. Wenn du auch einen Batteriespeicher nutzt, musst du diesen ebenfalls registrieren.  Die meisten Netzbetreiber stellen dafür einfache Onlineformulare auf deren Webseiten zur Verfügung. 

Anders ist es bei der Anmeldung beim Marktstammdatenregister. Seit dem 31. Januar 2019 erfasst dieses Datenregister alle PV-Anlagen und auch Batteriespeicher. Für die Anmeldung hast du nach der Inbetriebnahme einen Monat Zeit. Am besten ist es, du erledigst das direkt mit dem Tag, an dem die Anlage Strom produziert. Du kannst das aber auch bis zu 14 Tage im Voraus machen und unter „geplante Inbetriebnahme“ eintragen lassen. Zuerst musst du im Internetportal der Bundesnetzagentur ein Benutzerkonto anlegen  und dich als Anlagenbetreiber registrieren. Im Anschluss registrierst du deine Solaranlage. Die Bundesnetzagentur führt dich mit einem Erklärvideo und Kästchen mit Hilfestellungen durch die Fragen. 

Wenn du deine PV-Anlage nicht bei diesen Stellen registrierst, kann dir folgendes passieren: 

  • Du hast keinen Anspruch auf die Einspeisevergütung 
  • Du bekommst keine Förderung für deine Anlage  
  • Du musst ein Bußgeld zahlen 
     

Wir haben aber eine gute Nachricht für dichenerix übernimmt diese beiden Anmeldungen komplett für dich. Um diesen Bürokram brauchst du dir also keine Gedanken zu machen. 

Anmeldung beim Finanzamt – das hat sich 2023 geändert 

Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine Umsatzsteuer von 0 % beim Kauf einer Solaranlage unter 30 kWp Leistung. Auch die Einnahmen durch den Stromverkauf musst du bei diesen Anlagen nicht mehr versteuern. Weil du mit der Solaranlage aber Strom produzierst und verkaufst, bist du unternehmerisch tätig. Dadurch verlangt das Finanzamt eine Anmeldung innerhalb eines Monats, nachdem die Anlage in Betrieb gegangen ist. Kommst du dieser Pflicht nicht nach, musst du gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 2 des Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) 10 Euro pro Kilowatt Leistung und Kalendermonat Strafe zahlen. Bei der Anmeldung erhältst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort trägst du zum Beispiel die Leistung der Anlage ein. Das war es auch schon. Du musst nämlich seit dem 1. Januar 2023 keine Einkommenssteuererklärung mehr machen, auch wenn du mit der Anlage Geld verdienst. Es sei denn, sie ist größer als 30 kWp. 
 

An dieser Stelle kommen wir gleich zur letzten Anmeldestelle, dem Gewerbe- bzw. Ordnungsamt. Diese kommt hinzu, wenn … 

… du mit deiner Anlage mehr als 24.500 Euro pro Jahr verdienst 

… du die Anlage auf einem nicht selbst genutzten Gebäude installierst 

… die Anlage mehr als 30 kWp Leistung hat 
 

Treffen diese Dinge auf deine Anlage zu, hast du ebenfalls vier Wochen Zeit diese beim Gewerbe- oder Ordnungsamt anzumelden. 


Fazit 

Du siehst, der Betrieb einer Solaranlage hängt auch mit ziemlich viel Bürokram zusammen. Vor allem bei großen Anlagen bedeutet das mehr Aufwand. 

Wichtig ist: Auch wenn du deine bestehende Anlage erweitern möchtest, gilt das behördlich als neue Anlage. Demnach musst du auch das bei Bundesnetzagentur, Marktstammdatenregister und Finanzamt melden. Die gute Nachricht ist, wenn du deine Anlage bei uns kaufst, übernehmen wir für dich die Anmeldung beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur. Lediglich beim Finanzamt musst du dich selbst melden. Dabei helfen wir dir aber auch gerne. 

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