PV Anlage anmelden – alles rund um die Bürokratie beim Solarstrom

Melde deine Photovoltaikanlage rechtzeitig bei Netzbetreiber, Marktstammdatenregister (MaStR) und Finanzamt an. So vermeidest du Bußgelder und sicherst dir Einspeisevergütungen und Förderungen. Erfahre hier, wie es funktioniert.

Beitragsbild: Photovoltaikanlage auf Dach

Wenn du dich für eine PV Anlage entscheidest, dann bringt das nicht nur wertvollen Strom aus erneuerbaren Energien, sondern auch Verpflichtungen mit sich. Zum Beispiel musst du die PV Anlage bei gewissen Stellen anmelden. Wir erklären dir welche das sind und wie das funktioniert.  

Photovoltaikanlagen werden immer beliebter. Laut dem Statistischen Bundesamt gab es im März 2023 rund 3,4 Millionen PV-Anlagen auf Dächern und Grundstücken in Deutschland. Zusammen schafften sie eine Nennleistung von 81.500 Megawatt. Im Vergleich zum Monat davor war das ein Anstieg um 16 Prozent. All diese Solaranlagen müssen im Marktstammdatenregister (MaStR), sowie beim Netzbetreiber angemeldet werden.  

Warum müssen PV Anlagen angemeldet werden? 

Laut §8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist die Anmeldung von Photovoltaikanlagen gesetzlich vorgeschrieben. Dafür muss beim zuständigen Netzbetreiber ein Antrag auf Netzanschluss eingereicht werden. Nach Eingang der Anmeldung prüft der Netzbetreiber, ob das Stromnetz die zusätzliche Einspeisung bewältigen kann. Das Netz wird auf „Standfestigkeit“ überprüft – das bedeutet, dass sichergestellt wird, dass es stabil bleibt und nicht überlastet wird. 

Ist die Einspeisung technisch möglich, muss der Netzbetreiber die Anlage „unverzüglich und ohne schuldhaftes Verzögern“ ans Netz anschließen. Diese Vorgabe ist in §17 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Ein Netzbetreiber darf den Anschluss also nicht grundlos hinauszögern oder verweigern. 

Bei diesen Stellen musst du deine Solaranlage registrieren  

Als Betreiber musst du deine PV Anlage also anmelden, damit ein Überblick über die Netzbelastung behalten wird und die Netze der Auslastung entsprechend ausgebaut werden können.  

Für die Registrierung kann es aber sein, dass du dich je nach Größe der Anlage an bis zu vier unterschiedliche Anlaufstellen wenden musst.  

Registrierung beim Netzbetreiber 

Mit einer Photovoltaikanlage auf deinem eigenen Dach nimmst du das Stromnetz in Anspruch.

Daher muss deine PV Anlage auch bei minimaler Einspeisung angemeldet werden. Das bedeutet aber nicht, dass du eine Gefahr für die Stromnetze oder für einen Blackout bist, sondern ist reine Formalität. Bei kleineren Anlagen auf Einfamilienhäusern stellt die Anmeldung der Anlage eher eine Förmlichkeit als ein Problem dar.

Bei Inbetriebnahme deiner Anlage erstellt der zuständige Installateur ein Protokoll (Inbetriebnahmeprotokoll). Dieses musst du zusammen mit der Bestätigung der Anmeldung im Marktstammdatenregister an deinen örtlichen Netzbetreiber senden. 

PV Anlage anmelden
Bei der Anmeldung deiner Anlage solltest du auf einige Sachen achten.

💡Schon gewusst?

Dein regionaler enerix Fachbetrieb übernimmt nach Abnahme durch einen seiner zertifizierten Elektriker die Anmeldung beim Netzbetreiber. Um diesen Bürokram brauchst du dir also keine Gedanken zu machen. 

Der Netzbetreiber führt nach Antragsstellung eine Netzverträglichkeitsprüfung durch, um sicherzugehen, dass das lokale Stromnetz die Leistung des neuen Erzeugers auch tragen kann. Laut Gesetz hat der Netzbetreiber für die Überprüfung gut acht Wochen Zeit. Melde deine Anlage also so früh wie möglich, am besten noch vor der Inbetriebnahme an. Es wäre ärgerlich, wenn deine Anlage bereits installiert ist, du sie aber zwei Monate nicht benutzen kannst. Der Netzbetreiber erstellt dann ein Inbetriebnahmeprotokoll. Danach kann die Anlage ans Netz gehen. Wenn du auch einen Batteriespeicher nutzt, musst du diesen ebenfalls registrieren.  Die meisten Netzbetreiber stellen dafür einfache Onlineformulare auf deren Webseiten zur Verfügung. 

💡Wichtig:

Was Wenn du deine PV-Anlage nicht beim Netzbetreiber oder im Marktstammdatenregister anmeldest, kann dir folgendes passieren: 

  • Du hast keinen Anspruch auf die Einspeisevergütung  
  • Du bekommst keine Förderung für deine Anlage.  
  • Du musst ein Bußgeld zahlen 

Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR)  

Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur dient als Register aller Erzeugungsanlagen des Strom- und Gasmarktes, sowie jeglicher Speichereinheiten, welche ans Stromnetz angeschlossen sind. Für die Anmeldung hast du nach der Inbetriebnahme einen Monat Zeit. Am besten ist es, du erledigst das direkt mit dem Tag, an dem die Anlage Strom produziert. Du kannst das aber auch bis zu 14 Tage im Voraus machen und unter „geplante Inbetriebnahme“ eintragen lassen. Zuerst musst du im Internetportal der Bundesnetzagentur ein Benutzerkonto anlegen und dich als Anlagenbetreiber registrieren. Dabei müssen Angaben zur Leistung, dem Standort und auch zur Art der Anlage (Balkonkraftwerk, Aufdach- Freilandanlage) gemacht werden. 

Die Anmeldung und vor allem die Aktualisierung der Daten im Register muss von den Anlagenbesitzern selbst und eigenständig erfolgen. Dazu gehört nicht nur die Anmeldung nach erster Inbetriebnahme deiner Photovoltaikanlage. Auch Maßnahmen zum Repowering der Photovoltaikanlage, oder wenn du einen PV Speicher nachrüsten willst, müssen gemeldet werden.  

Nicht vergessen!

Stromspeicher müssen separat im Marktstammdatenregister angemeldet werden.  

Durch die Anmeldung im Marktstammdatenregister wird eine Übersicht der potenziellen Einspeiseleistung geschaffen und der langfristigen Planung erneuerbare Energien. So werden im Register bei einer 7 kWp Anlage 7 kw Leistung angemeldet, auch wenn du vielleicht einen Eigenverbrauch von 80% hast.  

Anmeldung beim Finanzamt  

Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Umsatzsteuer (Nullsteuersatz) beim Kauf einer PV Anlage bis 30 kWp. Zudem sind auch die Einnahmen aus der Einspeisung steuerfrei – du musst sie nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angeben. Da du mit deiner PV-Anlage Strom erzeugst und ins Netz einspeist, giltst du jedoch als unternehmerisch tätig. Deshalb fordert das Finanzamt eine Anmeldung innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde neben dem Wegfall der Mehrwertsteuer (19 %) auch die Befreiung von der Einkommenssteuer für diese Anlagen beschlossen – unter der Voraussetzung, dass die PV-Anlage überwiegend für den Eigenverbrauch genutzt wird. 

Allerdings muss der Umsatz aus der Vergütung des eingespeisten Stroms beim Finanzamt gemeldet werden, obwohl hier auch die Umsatzsteuer entfällt. 

Bislang war die Abgabe von Einkommenssteuererklärungen fester Bestandteil im Leben eines Anlagenbetreibers, um sich über Umwege die Einkommenssteuer für die PV Anlage zurückzuholen.

🛑Achtung

Bei den genannten Tipps handelt es sich lediglich um allgemeine steuerliche Regelungen. Wie es in deinem Fall aussieht solltest du mit einem Steuerberater oder deinem enerix Experten vor Ort besprechen. 

Anmeldung beim Ordnungs- bzw. Gewerbeamt (nur Anlagen über 30 kWp)  

Die Anmeldung im Gewerbe- bzw. Ordnungsamt ist in den seltensten Fällen verpflichtend. Gerade bei Anlagen auf Einfamilienhäusern treten die Anforderungen, welche eine Anmeldung notwendig machen, so gut wie nie auf.  Denn das Gewerbe- bzw. Ordnungsamt erfordert eine Anmeldung in drei Fällen.

  • Du verdienst mit deiner Anlage mehr als 24.500 Euro pro Jahr
  • Du hast die Anlage auf einem nicht selbst genutzten Gebäude installiert  
  • Die Anlagenleistung liegt über 30 kWp. 

Treffen diese Dinge auf deine Anlage zu, hast du ebenfalls vier Wochen Zeit diese beim Gewerbe- oder Ordnungsamt anzumelden. 

💡Wusstest du?

Es gibt genau eine Art der Anlage, die du nirgends anmelden musst. Die Inselanlage. Denn sie ist nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden. Eine Inselanlage meint zum Beispiel Solarmodule auf einem Wohnmobil oder einem Gartenhäuschen.

Fazit – Die Komplexität hinter der Anmeldung von PV Anlagen 

Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass die Anlage reibungslos in das Stromnetz integriert wird. Wer sich frühzeitig darum kümmert, vermeidet Verzögerungen und kann die Vorteile der Solarenergie direkt nach der Installation nutzen. 

Die bürokratischen Anforderungen sind aber überschaubar, wenn sie frühzeitig geplant werden. Enerix übernimmt die Anmeldung beim Netzbetreiber, sodass dieser Schritt sicher und fristgerecht erledigt wird. Die Registrierung beim Finanzamt und im Marktstammdatenregister bleibt in der Verantwortung des Anlagenbetreibers, kann aber mit den richtigen Informationen unkompliziert durchgeführt werden. Eine frühzeitige Anmeldung stellt sicher, dass die Anlage nach der Installation sofort genutzt werden kann.