Mieterstrom

Eigenen Strom produzieren und verkaufen

Wer Strom mit einer Solaranlage produziert, kann diesen im hauseigenen Batteriespeicher speichern, in das öffentliche Stromnetz einspeisen oder an andere Verbraucher weiterverkaufen.

Letztere Möglichkeit nennt sich Mieterstrommodell. Was genau dahinter steckt, welche Rahmenbedingungen dafür notwendig sind und ob sich das lohnt, klären wir in diesem Text.

Das Mieterstrommodell

Je mehr Strom mit Solaranlagen erzeugt wird, desto besser. Das Konzept Mieterstrommodell gibt es bereits seit einigen Jahren. Seit 2017 kann Mieterstrom durch das Erneuerbare Energien Gesetz gefördert werden. Dank Mieterstrom haben auch Menschen ohne Eigenheim Zugang zu sauberem Strom und müssen ihn nicht von örtlichen Energieversorgern beziehen. Zuerst gab es dafür begrenzte Mengen. Im Juli 2023 beschlossen Bundesrat und Bundestag allerdings, dass es keine Obergrenze von 100 kW mehr gibt. Eine weitere Neuerung war, dass nicht nur Anlagenbetreiber den Strom an die Mieter liefern, sondern auch Dritte. Das gilt für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen wurden. Vertragspartner können zum Beispiel Gebäudeeigentümer, Vermieter, eine Wohnungsgenossenschaft, ein Energieversorgungsunternehmen oder das lokale Stadtwerk sein. Darüber hinaus kann auch jemand Anlagenbetreiber sein, der nicht direkt etwas mit dem Haus zu tun hat. 

Voraussetzung für Mieterstrom ist immer, dass der der Strom auf oder an dem Wohngebäude erzeugt wird und im Haus oder unmittelbaren Nebengebäuden verbraucht wird. 

Mieterstrommodelle funktionieren mit mehreren Energiequellen. Dazu gehören kleine Windanlagen, Blockheizkraftwerke oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Am häufigsten sind es allerdings Photovoltaikanlagen.

So funktioniert Mieterstrom in Deutschland

Für Mieterstrom gibt es mehrere Modelle. Am einfachsten ist es, wenn der Vermieter gleichzeitig der Betreiber der Solaranlage ist, und den erzeugten Strom direkt an seine Mieter verkauft. Reicht der Solarstrom nicht aus, kommt der restliche Strom aus dem öffentlichen Netz. Aber es gibt weitere Möglichkeiten: 

Eigentümer als Energieversorger: 

Der Anlagenbetreiber tritt gleichzeitig als Energieversorger auf und liefert den kompletten Strom an die Mieter. Dazu muss er die Stromzähler stellen und den Messstellenbetrieb übernehmen. Im Gegenzug bekommt er als Förderung den Mieterstromzuschlag, was bei der direkten Vermarktung nicht möglich ist.  

Genossenschaftsmodell: 

Anlagenbetreiber und Mieter bilden eine Genossenschaft. Somit beteiligt der Vermieter die Hausgemeinschaft am Mieterstrom, sodass alle Parteien für Kosten verantwortlich sind, aber auch etwas vom Gewinn durch die Anlage haben. 

Contracting-Modell: 

Der Vermieter lagert den Betrieb und den Stromverkauf der Anlage an einen Partner aus der Energiewirtschaft oder eine Tochtergesellschaft aus. Den Mieterstromzuschlag gibt’s trotzdem. 

Pacht-Modell: 

Alle Mietparteien pachten zusammen eine Solaranlage am Dach des Mietshauses und bilden dabei eine Energiegenossenschaft. Sie müssen sich selbst um Wartung, Betrieb und Abrechnung der Anlage kümmern. Einen Mieterstromzuschlag gibt es nicht. 

Kostenverteilung und Förderungen

Der Vermieter kann nicht davon ausgehen, dass die Mieter automatisch Mieterstrom beziehen wollen. Stattdessen dürfen sie frei entscheiden, ob sie das möchten. Der Mietvertrag und der Mieterstromvertrag werden unabhängig voneinander abgeschlossen und können daher auch separat gekündigt werden. Allerdings endet der Mieterstromvertrag automatisch, wenn das Mietverhältnis endet. Wird die Energieerzeugung durch den Mieterstromzuschlag gefördert, muss der Strom mindestens 10 Prozent günstiger sein als übliche Netztarife. Auch wenn keine Förderung vorliegt, sollte der Preis nicht höher sein als der Durchschnitt am Markt. 

Grundsätzlich ergibt sich der finale Strompreis beim Mieterstrom aus den Kosten für Solarstrom und jenem, der aus dem öffentlichen Netz kommt, wenn der Solarstrom nicht ausreicht. Abgerechnet wird über einen Mieterstromzähler. Dieser zeichnet den individuellen Stromverbrauch jedes Mieters auf. Das bedeutet, dass zusätzlich zum bereits vorhandenen Stromzähler ein separates Messgerät installiert wird, das den individuellen Stromverbrauch erfasst. Ein genaues Messkonzept ist für diese Form der Energiegewinnung unerlässlich. Schließlich hängt daran die komplette Ermittlung von Erzeugungs- und Verbrauchsmengen für eine korrekte Abrechnung. 

Liegen die Einnahmen bei jährlich weniger als 24.500 Euro, muss man als Anlagenbetreiber keine Gewerbesteuer zahlen. 

Fördermöglichkeiten

Regionale PV-Förderungen:
Je nach Bundesland gibt es verschiedene Förderungen für den Bau von Solaranlagen. Teilweise sind das Zuschüsse von Energieversorgern, individuelle Solaroffensiven oder regionale Zuschüssen Gemeinden und Landkreisen. 

Mieterstromzuschlag:
Staatliche Förderung für den Anlagenbetreiber angelehnt an der installierten Leistung. Dafür gibt es zwischen 3,79 und 2,37 Cent pro kWh. 

KWK-Förderung: Für jene, die den Strom mit einem Blockheizkraftwerk anstatt einer Solaranlage erzeugen. Pro erzeugter und verbrauchter kWh gibt es 8 Cent, pro kWh eingespeisten Strom 16 Cent. 

Wie sieht es in Österreich aus?

Während es in Deutschland nur das Mieterstrommodell gibt, sind die Möglichkeiten im benachbartem Österreich vielfältiger. Anders als in Deutschland sind Mieterstrommodelle in Österreich viel einfacher aufgebaut. Es ist zudem egal, ob der Strom direkt am Haus oder in weiter Entfernung erzeugt wird. In Österreich und es gibt insgesamt vier Formen von Energiegemeinschaften.

1. Die Gemeinschaftsanlage ist ähnlich dem deutschen Mieterstrommodell. Am Dach eines Mehrfamilienhauses wird Solarstrom erzeugt, der dann innerhalb der Parteien im Haus dezentral verteilt wird. Dafür fallen keine Netzkosten an. 

2. Eine Ebene drüber steht die lokale Gemeinschaft. Diese erzeugt Strom auf mehreren Immobilien. Was nicht verbraucht wird geht in ein Gemeinschaftsnetz, wo Strom wiederum an andere Abnehmer zu günstigeren Preisen verkauft wird.  

3. Es gibt in Österreich auch die Möglichkeit, dass bis zu zwölf Gemeinden Strom erzeugen, der in ein Umspannwerk fließt. Dafür erhalten die Betreiber Geld. 

4. Die größte Form ist die Bürgerenergiegemeinschaft. Dabei ist es ganz egal, wo der Strom erzeugt wird. 

Fazit und Ausblick

Mieterstrom eröffnet neue Möglichkeiten für Vermieter und Mieter, sich an der Energiewende zu beteiligen und sich unabhängiger von den konventionellen, großen Stromanbietern zu machen. 

Mehr als die Hälfte der Deutschen (54%) lebt in einer Mietwohnung. Mit Mieterstrom könnte man rund 3,8 Millionen Haushalte versorgen. Das hat das Bundeswirtschaftsministerium errechnet. 

Mieterstrom hat viel Potenzial und damit viele Vorteile – für Anlagenbetreiber und auch für Mieter. Neben den ökologischen Vorteilen ist es für den Vermieter eine Wertsteigerung der Immobilie. Gleichzeitig sparen Mieter Stromkosten, nämlich gut 10 bis 20 Prozent gegenüber Strom aus dem öffentlichen Netz. Dafür sorgt auch die gesetzlich geregelte Preisobergrenze. 

Während es immer weniger rentabel ist, den Strom einzuspeisen, lohnen sich solche Verkaufsmodelle für Anlagenbetreiber immer mehr. 

Ganz perfekt sind die Voraussetzungen allerdings noch nicht. Immerhin muss man als Betreiber noch immer zwischen den Modellen wählen und erhält nicht für jedes eine Förderung. Immerhin dürfen Wohnungsunternehmen nun bis zu zehn Prozent ihrer Einkünfte aus dem Stromverkauf erzielen. Lästig sind auch die bürokratischen und technischen Dinge, um die man sich selbst kümmern muss. Vertrieb, Messung und Abrechnung erfordern einiges an Arbeit. 

Je größer die Anlage, desto mehr lohnt sich der Aufwand. Laut dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung lohnen sich Mieterstromanlagen erst ab 180 Wohneinheiten finanziell wirklich. Erzeugt die Anlage zu wenig Strom, steigen die Kosten für zugekauften Strom. Wird zu viel produziert, sinkt der Eigenverbrauch. Das sind noch immer zu viele Nachteile, die unbedingt behoben werden müssen. Vorreiter ist klar Österreich. Hier können sich beliebig viele Menschen zu einer großen Gemeinschaft zusammenschließen und so dezentral und unabhängig Solarstrom erzeugen. 

Am 21. April 2023 trat der Gesetzesbeschluss zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende in Kraft und damit ein digitales Messkonzept. Erzeugungs- und Verbrauchswerte können über intelligente Messeinrichtungen direkt weitergeleitet werden. So lassen sich bis zu 20 Prozent Kosten bei Mieterstromprojekten sparen. 

Über den Autor

Peter Knuth

Geschäftsführer von enerix

Als Experte auf dem Gebiet nachhaltiger Energie unterstützt Peter Knuth seit 2007 Hausbesitzer auf dem Weg zur unabhängigen Energieversorgung.

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