Neben dem Solarpaket 1 verabschiedet die Bundesregierung auch andere Gesetze über die Nutzung von Solarenergie. Dieses Mal geht es um eine Neuregelung zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Was es mit dem §EnWG 14a auf sich hat, erfährst du in diesem Text.
Das Energiewirtschaftsgesetz ist ein Gesetz des Bundesministerium für Wirtschafts- und Klimaschutz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung. Abgekürzt wird es mit den Buchstaben EnWG. Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung eine „möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche“ leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas sowie einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb im Bereich der Energieversorgung sicherstellen.
Zum 1.1.2024 gab es Neuerungen im Gesetz, die besagen, dass der Netzbetreiber deine "steuerbare Verbrauchseinrichtung" ohne Wartezeit ans Netz anschließen muss. Dafür darf er die Leistung dieser Verbraucher drosseln, wenn das Netz überlastet ist. Für Kunden bedeutet das: Schnellere Installation und weniger Kosten. Denn wer die Einrichtung vornimmt, bezahlt ein niedrigeres Netzentgelt.